Einspruch
Der Einspruch ist nach deutschem Recht ein spezieller Rechtsbehelf, der in verschiedenen gerichtlichen Verfahren oder gegen bestimmte Verwaltungsakte eingelegt werden kann.
Er kommt insbesondere vor
- gegen ein Versäumnisurteil, § 338 Zivilprozessordnung (ZPO)
- gegen einen Vollstreckungsbescheid, § 700 ZPO in Verbindung mit § 338 ZPO
- gegen einen Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeiten, § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- gegen einen Strafbefehl, § 410 Strafprozessordnung (StPO)
- gegen bestimmte Verwaltungsakte, § 347 Abgabenordnung (AO).
Mit "Einspruch" wird auch die in amerikanischen Gerichtsprozessen erhobene Einwendung (objection) gegen eine Frage, wenn diese vom Fragesteller nicht korrekt gestellt wird, übersetzt.
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</div> Kategorie:Gerichtsverfahren
