Einwanderungsland


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Zuwanderung ist in Deutschland über Aufenthaltsgenehmigungen möglich, die bei Nachweis finanzieller Viabilität und vorhandener Arbeitserlaubnis, für anerkannte Asylbewerber und für Ehepartner, von Amts wegen unbefristet gewährt werden kann und nach mehreren Jahren berechtigt, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, für die jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Als Integrationsmaßnahme erlangen Kinder von Eltern mit mehrjähriger Aufenthaltsgenehmigung seit dem Jahr 2000 bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ferner erfolgt eine Zuwanderung von Spätaussiedlern.

Problematik

Kulturelle Konsequenzen aus der Zuwanderung bedeuteten nicht nur einseitige Bereicherung (z.B. Multikulti), sondern auch Problemfelder, die in der Frage der Integration aufscheinen. Sprachintegration und zuletzt der Dialog der Kulturen sind politische Antworten auf Gegensätze unterschiedlicher kultureller Traditionen.

Internationaler Terrorismus führt vielerorts zu Verunsicherung und Irritationen, und der Forderung, sich eindeutig gegen Gewalt und Haß zu bekennen (siehe auch: Hassprediger).

Siehe auch

Migration - Zuwanderung - Integration - Doppelte Staatsbürgerschaft - Parallelgesellschaft

See also: Einwanderungsland, Arbeitserlaubnis, Asyl, Aufenthaltsgenehmigung, Deutsche Staatsangehörigkeit, Doppelte Staatsbürgerschaft, Gastarbeiter, Hassprediger, Immigration