Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt ist eine deutsche kommunale oder städtische Behörde, deren einzelne Abteilungen zunehmend in einem Haus untergebracht sind und das sich früher hauptsächlich mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht zu befassen hatte.
Seit Ende des 20. Jahrhunderts werden Einwohnermeldeämter teilweise auch als Bürgerämter bezeichnet, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabebereiche deutlich zu machen.
Der Zuständigkeitsbereich der deutschen Einwohnermeldeämte ist kommunal verschieden, jedoch kann man in der Mehrzahl der Fälle davon ausgehen, dass sie für folgende Sparten verantwortlich sind:
- An-, Ab- und Ummeldungen
- polizeiliches Führungszeugnisse
- amtliche Beglaubigungen
- Haushaltsbescheinigung für Kindergeld
- Kinderausweise
- Totenscheine
- Lohnsteuerkarten
- Namensänderungen
- Passangelegenheiten
- Personalausweise
- Bevölkerungsstatistiken
- Anträge für Aufenthaltsgenehmigungen
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
- Fahrzeugscheinänderungen
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Hundeanmeldung
- Einladungen von visumpflichtigen Ausländern (Verpflichtungserklärungen),
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wehrerfassung
- Ab dem 1. Juni 2004 besteht nach einer Änderung des Meldegesetzes keine Abmeldepflicht beim Einwohnermeldeamt mehr für Personen, die innerhalb Deutschlands umziehen. Entsprechend benötigen diese Personen auch keinen Abmeldeschein mehr, der vorher Voraussetzung für die Meldung bei einem neuen Sozialamt war.
Siehe auch: Verwaltung, Verwaltungsrecht, Rathaus, Meldepflicht, Meldewesen
Kategorie:Verwaltungsrecht Kategorie:Kommunalpolitik
