Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen bezeichnet man im weitesten Sinne jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person, im engeren Sinne eine Unternehmung eines voll haftenden Einzelkaufmanns (e.K.).

Inhaltsverzeichnis

Situation in Deutschland

Kapitaleinlage

Eine bestimmte Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Firma

Ist der Einzelunternehmer ein Kaufmann, muss seine Firma die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" oder "e.K." oder "e.Kfm" oder "e.Kfr" enthalten.

Eintragung im Handelsregister

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.

Rechtsgrundlagen

§§ 1 bis 37a Handelsgesetzbuch

Geschäftsführung/Vertretung nach außen

Der Einzelunternehmer führt die Geschäfte unter seinem Namen bzw. seiner Firma auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er kann die Geschäfte aber auch durch einen Angestellten führen lassen.

Gewinn und Verlustverteilung

Gewinn und Verlust des Unternehmens werden dem Inhaber zugerechnet.

Rechtsfähigkeit des Einzelunternehmers

Ein Einzelunternehmer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen; er kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden.

Haftung des Einzelunternehmers

Der Einzelunternehmer muss für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen einstehen.

Auflösung eines Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen wird aufgelöst, wenn der Unternehmer die Auflösung beschließt bzw. das Unternehmen veräußert.

Rechnungslegung des Einzelunternehmers

Soweit der Einzelunternehmer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs ist, ist er verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. Ein Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Soweit der Einzelunternehmer Minderkaufmann oder Nichtkaufmann ist, gelten die Buchführungsvorschriften der Abgabenordnung (§§ 141 ff).

Steuerliche Behandlung eines Einzelunternehmers

Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter, die ein Einzelunternehmer für Zwecke seines Unternehmens nutzt, gehören zum Betriebsvermögen; sie müssen in der Bilanz ausgewiesen werden.

Gewerbesteuer

Der Einzelunternehmer kann gewerbesteuerpflichtig sein; er kann aber auch einen freien Beruf selbständig ausüben und unterliegt insoweit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Die vom Einzelunternehmer ggf. zu zahlende Gewerbesteuer wird teilweise auf seine Einkommensteuer angerechnet. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags wird ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.

Einkommensteuer

Ein Einzelunternehmer kann mit seinem Unternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aber auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bzw. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Einkommensteuerpflichtig ist nicht die Firma, sondern der Inhaber des Einzelunternehmens.

Umsatzsteuer

Ein Einzelunternehmer ist Unternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes. Ein Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Umsatzsteuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen.

Erbschaftsteuer

Bei der Übertragung eines Betriebs im Wege der Schenkung oder Erbfolge auf einen Nachfolger wird bei der Erbschaftsteuer ein spezieller Freibetrag für Betriebsvermögen gewährt.

Siehe auch

Ich-AG, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kapitalgesellschaft, Genossenschaft

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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</div> Kategorie:Unternehmensform

See also: Einzelunternehmen, Abgabenordnung, Betriebsvermögen, Bilanz, Einkommensteuer, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Erbschaftsteuer, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Freiberufler