Eisenbahn-Bundesamt
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die selbständige deutsche Bundesoberbehörde für die Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung. Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Das EBA ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für inländische mehrheitlich im Besitz des Bundes befindliche Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie für in Deutschland operierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen. Nicht im Eigentum des Bundes stehende Bahnen unterliegen der Aufsicht der Bundesländer. Diese haben jedoch die Möglichkeit, die Aufsicht an das EBA zu übertragen (§ 5 Abs. 2 AEG). Bisher haben 13 Bundesländer die Aufsicht an das EBA übertragen. Das EBA wird in diesen Fällen auf Weisung und Rechnung der Länder tätig.
Das EBA ist einstufig organisiert. In der Zentrale in Bonn bearbeiten 250 Mitarbeiter Grundsatzfragen, weitere 1.000 Personen erledigen in zwölf Außenstellen an 15 Standorten das operative Geschäft vor Ort. Derzeit ist das EBA für insgesamt 15 Eisenbahnverkehrsunternehmen und drei Infrastrukturunternehmen zuständig. Darüber hinaus ist dem EBA die Kompetenz zur Genehmigung und Überwachung von Magnetschwebebahnen übertragen (Allgemeines Magnetschwebebahngesetz - AMbG). Eine Aufgabe ist die Trassenagentur, die den diskriminierungsfreien Netzzugang sicherstellen soll. Jedoch ist ab dem 1. Januar 2006 die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.
Infos zum Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
