Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU); Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993.

EIU sind Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden. Ihre Schienenwege können nach ihrer Zweckbestimmung von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen benutzt werden.

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