ELSTER

ELSTER (Elektronische Steuer-Erklärung)

Die Elektronische Steuererklärung (ELSTER) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung von Bund und Ländern zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzeslage

Seit dem Jahr 2005 sind nahezu alle in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitgeber und Unternehmer gesetzlich verpflichtet, ihre Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer elektronisch über das ELSTER-System abzuwickeln. Unternehmer können jedoch in Härtefällen (z.B. kein Computer) von der Verpflichtung befreit werden. Lehnt das Finanzamt eine Befreiung ab, bleibt dem Unternehmer die Möglichkeit Klage beim Finanzgericht zu erheben. So entschied beispielsweise das Finanzgericht Hamburg in einem Einzelfall in einer vorläufigen Eilentscheidung, dass von einem Arbeitgeber nicht verlangt werden könne, für die Teilnahme am ELSTER-Verfahren einen Internetanschluss anzuschaffen (Unbillige Härte, Beschluss v. 10.03.2005 - II 51/05).

Nach längerem Stillschweigen reagiert auch das BMF auf die Kritik: Mit Schreiben vom 28.04.2005 entschied es, dass entsprechende Anmeldungen für bis zum 31.05.2005 endende Zeiträume in Papierform oder sogar per Fax nicht zu beanstanden seien.

Am weitesten wagte sich bislang das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen vor: Per Erlass vom 06.04.2005 stellte es klar, dass Anmeldungen in Nordrhein-Westfalen künftig generell wieder in Papierform abgegeben werden könnten. Für andere Bundesländer gilt dies nicht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die bundesweite Gesetzeslage weiter entwickelt.

Situation für Steuerpflichtige

Auf der ELSTER-Website werden von den Steuerbehörden der Länder für Privatanwender und Unternehmer eine kostenlose, proprietäre Software namens ElsterFormular für Microsoft Windows zum Erstellen der Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteueranmeldung bereitgestellt. Viele andere Softwarehersteller haben währenddessen eine entsprechende Funktionalität in ihre existierende Finanzsoftware integriert.

Allerdings war im Januar 2005 praktisch noch keine Software für andere Betriebssysteme als Microsoft Windows verfügbar, insbesondere nicht für Mac OS-X und Linux. Dies sorgte für entsprechendem Unmut auf Seiten der Steuerpflichtigen, die den Finanzverwaltungen vorwarfen, den Besitz eines Computers mit Microsoft Windows-Betriebssystems anscheinend zu erzwingen. Im Laufe des Jahres 2005 sind dann nach einer teilweisen Lockerung der Lizenzbedingungen des Elster-Standards eine Vielzahl von alternativen Softwareprodukten für verschiedene Betriebssysteme entstanden, so daß an dieser Stelle nicht mehr von einem Zwang zu bestimmen Konfigurationen gesprochen werden kann.

Elektronisch übermittelte Steuererklärungen werden in allen Bundesländern bevorzugt behandelt. Mit ElsterFormular ist es auch möglich, den Steuerbescheid vom Finanzamt elektronisch zurück zu erhalten.

Fehlende Authentifizierung

Ein gewichtiger Kritikpunkt ist, dass bei Einführung des Elster-Standards keine Authentifizierung des Einreichenden vorgesehen war, so daß jeder mit Kenntnis der Steuernummer eines Unternehmens für dieses eine elektronische Anmeldung vornehmen kann. Hierauf haben u.a. die Datenschutzbeauftragten einiger Bundesländer warnend hingewiesen. Die Angabe der Steuernummer auf Rechnungen wiederum ist seit 2003 gesetzlich gefordert und kann lediglich durch Angabe einer gesondert beantragten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ersetzt werden. Zur kurzfristigen Abwendung von potentiellem Mißbrauch der Steuernummer empfehlen diverse Unternehmervertretungen, eine solche USt-IdNr. zu beantragen und anstelle der Steuernummer zu verwenden.

Die Steuererklärungen wurden zwar nur zusammen mit der unterschriebenen Papierform akzeptiert, aber die Steueranmeldungen wurden ohne weitere Prüfung akzeptiert. Die Finanzverwaltungen betonten in ihren Stellungnahmen, daß dies kein Problem sei, da die Steueranmeldung jederzeit geändert werden könne. Aber für die betroffenen Unternehmer, eventuell sogar mit automatisiertem Lastschrifteneinzug, stellt dies ein gravierendes Sicherheitsproblem dar.

Im Frühjahr 2005 reagierten die Finanzverwaltungen auf diesen Vorwurf und vergeben jetzt X.509 Zertifikate an jeden Steuerpflichtigen. Dadurch kann eine Steueranmeldung mit einer eindeutigen elektronischen Signatur authentifiziert werden. Die Einführung der Zertifikate wird sich vermutlich bis 2006 hinziehen.

Kapazitätsaspekte

Die Übermittlung der Daten an die Server der Finanzverwaltung funktioniert im Laufe des Jahres 2005 inzwischen weitgehend problemlos, wie die Fallzahlen unten zeigen: Monatlich werden etwa 5 Millionen Anmeldungssteuern übermittelt. Einige Buchhaltungsprogramme geben bei Kommunikationsproblemen, die in der Buchhaltungssoftware selbst begründet sein könnten, teilweise die irreführende Fehlermeldung "...die Server der Finanzverwaltung sind überlastet..." aus. Inzwischen haben aber fast alle Hersteller Updates bereit gestellt, die die korrekte Fehlermeldungen anzeigen.

Situation für Softwarehersteller

Softwareherstellern steht die Möglichkeit offen, sich als Entwickler beim ELSTER-Projekt zu registrieren. Registrierte Hersteller werden bei der Entwicklung von ELSTER-kompatibler Finanzsoftware durch zwei kostenlose Schnittstellenbibliotheken unterstützt, um die ELSTER-Funktionalität in Programme auf mehreren Betriebssystemen integrieren zu können. Hierzu können sich Softwareentwickler eine C-Schnittstellenbibliothek ("TeleModul") für Microsoft Windows oder eine Java-Schnittstelle ("COALA") für Microsoft Windows, Mac OS und Linux im Mitgliederbereich der ELSTER-Webseite herunterladen. Teilweise sind die Nutzungsbedingungen jener Bibliotheken allerdings relativ restriktiv formuliert, so daß insbesondere für Freie Software die Verwendung dieser angebotenen Bibliotheken durch deren Lizenzbedingungen ausgeschlossen wird.

Statt der Verwendung dieser API können die Hersteller auch eine Spezifikation benutzen, um die Kommunikation mit dem ELSTER-Server selbst zu implementieren. Die Verwendung dieser Spezifikationen ist seit Dezember 2004 auch für Freie Software (Open Source) zulässig. In der Zeit davor war die Schnittstellenbeschreibung nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung (NDA) einzusehen. Aber seit diesem Kurswechsel ist sie für jeden zugänglich, der sich im ELSTER-Herstellerforum anmeldet.

Geschichte

1996 Die Referatsleiter Automation (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beauftragen eine interne Arbeitsgruppe, die Voraussetzungen für eine elektronische Steuererklärung zu untersuchen.
1996 bis 1997 Unter der Leitung der Arbeitsgruppe entwickelt die Oberfinanzdirektion München auf Basis einer windows-basierten Client/Server-Architektur ein modulares Softwarekonzept zur Datenübermittlung über eine zentrale Kommunikationsstelle.
Oktober 1997 Auslieferung der ersten ELSTER-Clientsoftware an zwölf Anbieter von Steuererklärungsprogrammen, darunter die DATEV e.G., die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und Steuersoft Saarlouis.
Januar 1999 Offizielle Einführung von ELSTER als Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen.
Januar 2000 bis Juni 2001 Kontinuierliche Erweiterung des Angebots um Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen sowie die Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags.
seit Anfang 2000 Einführung individueller Dienste für Städte, Gemeinden, Landkreise, Kammern und Verbände zur elektronischen Übermittlung von Kfz-Zulassungsdaten, Sterbedaten, Mitteilungen nach § 45 des EStG, Haushaltskassendaten etc. an die Finanzverwaltung.
Anfang 2001 Abrufmöglichkeit von elektronischen Steuerbescheiddaten und damit erstmalig die Gelegenheit eines automatisierten Bescheiddatenabgleichs. Einführung des kostenfreien Steuerprogramms ElsterFormular entwickelt von der Oberfinanzdirektion Erfurt.
Juli 2002 Pilotbeginn der neuen plattformunabhängigen Architektur auf Basis moderner Java-Technologie in ausgewählten Bundesländern sowie Einführung der elektronischen Signatur, wodurch die eigenhändige Unterschrift und damit der aus rechtlichen Gründen erforderliche Ausdruck der Steuererklärung entfällt.
Mitte 2003 Beginn der Planung einer standardisierten elektronischen Übermittlung aller gängigen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtend einzureichenden Belege.
Januar 2004 Bundesweiter Pilotbeginn der vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF), Düsseldorf realisierten elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen. Die Pilotierung erfolgt mit Partnern aus der freien Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung.
Januar 2004 Als Alternative zur elektronischen Übermittlung: Pilotversuch der Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen für einen gesonderten Ausdruck der Steuererklärungsdaten als Barcode (mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen).
Januar 2004 Beginn der Planung eines integrierten, personalisierten Webportals, über das die Steuerbürger und Steuerberater nach einmaliger Registrierung sämtliche Vorgänge gegenüber der Finanzverwaltung online durchführen können.
März 2004 Pilotbeginn der elektronischen Steuerkontoabfrage für Steuerbürger und Steuerberater in Hessen, realisiert von der Oberfinanzdirektion Frankfurt.
März 2004 Implementierung einer länderübergreifenden Online-Datenabfrage für die Ermittlung risikobehafteter Fälle zur Bekämpfung des Steuerbetrugs.
Januar 2005 Zwangsverpflichtung zur Nutzung von ELSTER für Lohn- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen ohne genügende Authentifizierung.
März 2005 Die Zwangsverpflichtung wird teilweise durchlöchert, da sie eine unbillige Härte darstelle (Beschluss FG Hamburg v. 10.03.2005 - II 51/05).
April 2005 Das BMF lenkt ein und erlaubt zumindestens für alle Zeiträume bis 31.Mai 2005 die papiergebundene Übermittlung.

Zahlen zur aktuellen Verbreitung

Datenübermittlungen 1999 2000 2001 2002 2003 2004 April 2005
Einkommensteuer 27.000 140.000 320.000 550.000 1.100.000 1.810.000 1.500.000
Umsatzsteuer-Voranmeldungen 260.000 2.450.000 3.100.000 4.370.000 5.680.000 6.120.000
Lohnsteueranmeldungen 310.000 3.160.000 4.030.000 5.700.000 6.530.000 4.450.000
Lohnsteuerbescheinigungen 6.250.000 36.800.000

Weblinks

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See also: ELSTER, Application Programming Interface, Arbeitgeber, Authentifizierung, Barcode, Bundesebene (Deutschland), C (Programmiersprache), DATEV, Datenschutzbeauftragter