Elternbeirat
An allen Schulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, wird ein Elternbeirat gebildet. Er ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend, in einzelnen Bundesländern auch beschließend, mit.
Zu den Aufgaben des Elternbeirates gehört es unter anderem:
- die Interessen der Elternschaft zu wahren,
- über Wünsche und Vorschläge der Eltern zu beraten,
- an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen,
- bei der Bestimmung eines Namens für die Schule mitzuwirken.
Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilt alle notwendigen Auskünfte.
Die Bestimmungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, Einzelheiten sind zum Beispiel in den Gesetzen über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und in den Schulordnungen geregelt.
Literatur
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Verlag J. Maiss, München
