Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Februar 2002 in Kraft getreten und löste die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab. Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue Wohngebäude hinsichtlich des Dämmstandards und der Qualität der Anlagentechnik.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Kurztitel: | Energieeinsparverordnung |
| Voller Titel: | Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden |
| Typ: | Bundesrechtsverordnung |
| Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht / Umweltrecht |
| Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Abkürzung: | EnEV |
| FNA: | 754-4-9 |
| Datum des Gesetzes: | 16. November 2001 (BGBl. I 2001, S. 3085) |
| Aktuelle Fassung: | 8. Dezember 2004 (BGBl. I 2004, S. 3146) |
Die EnEV und die von ihr in Bezug genommenen Normen legen fest, wie der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf und der Heizenergiebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen.
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sollten als absolutes Minimum angesehen werden, die angesichts steigender Energiepreise und heutiger Bau- und Anlagentechnologie weit unterschritten werden können.
Siehe auch: Passivhaus.
| Inhaltsverzeichnis |
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf alle Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude anfallen. Der Primärenergiebedarf wird ermittelt, in dem der Endenergiebedarf eines Gebäude mit dem Primärenergiefaktor multipliziert wird. Dieser Faktor beträgt z. B. bei:
- Heizöl 1,1
- Erdgas 1,1
- Strom 3,0
- Holz (als Brennstoff) 0,2
Endenergiebedarf
Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die laut Energieeinsparverordnung (EnEV) an der Gebäudegrenze zur Verfügung gestellt werden muss. Die Endenergie kann in Liter Heizöl, m³ Erdgas oder kWh Strom gemessen werden. Sie beeinhaltet den Heizenergiebedarf.
Heizenergiebedarf
Der Heizenergiebedarf ist laut Energieeinsparverordnung (EnEV) die Energiemenge, die die Heizkörper an den Raum abgeben zuzüglich der Wärmemenge für Warmwasserbereitung. Verluste der Heizungs- und Warmwasserleitungen sind nicht enthalten.
Weblinks
- Mag@zin: Alles rund um die Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Ist das 3-Liter-Energiesparhaus realistisch?
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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