Energiewirtschaft
Der Begriff Energiewirtschaft umschreibt alle Einrichtungen und Handlungen von Menschen und Institutionen mit dem Ziel, die Versorgung von Haushalten und Unternehmen mit leitungsgebundenen Energieträgern, insbesondere Elektrizität (Strom) und Erdgas (Gas) sicherzustellen.
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Entwicklung zur modernen Energiewirtschaft
Von Energiewirtschaft im engeren Sinne kann man seit der Spätphase der industriellen Revolution sprechen. Mit Aufkommen der Nutzung von Elektrizität und Gas wurde eine lokal zentralistische Versorgungsstruktur notwendig. Dadurch bildeten sich rasch die für die Fortentwicklung der Energiewirtschaft typischen natürlichen Monopole heraus. Dies machte staatliche Regelungen erforderlich, wodurch die Energiewirtschaft (i.e.S.) als Objekt staatlicher Kontrolle und Regulierung konstituiert wurde.
Deutschland
In Deutschland bildete sich eine staatlich kontrollierte Struktur regionaler Monopole mit definierten und staatlich garantierten Demarkationslinien auf nationaler Ebene einerseits und auf der Ebene der kommunalen Energieversorgungsunternehmen (EVU, Stadtwerke) andererseits heraus. Hierbei spielte das von den Nazis zur Vorbereitung auf die Kriegswirtschaft 1935 auf den Weg gebrachte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine zentrale Rolle. Den Kommunen obliegt die Sicherstellung der Energieversorgung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, die mit den Grundgesetz in der Bundesrepublik Verfassungsrang erhielt.
Während in der DDR die Ebene der kommunalen Versorgungsstrukturen weitestgehend mit der zentralistischen landesweiten Versorgungsstruktur gleichgeschaltet wurde, behielt die Bundesrepublik die horizontal zweigeteilte Struktur und im Wesentlichen auch das Energiewirtschaftsgesetz von 1934 bei. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde in den neu entstandenen Bundesländern die kommunale Versorgungsstruktur wieder restituiert.
In den ausgehenden 70er Jahren und die 80er Jahre hindurch kam es in Deutschland zu z.T. erbitterten Auseinandersetzungen um die Nutzung der Atomenergie (siehe auch Kernkraft). In der Anti-AKW-Bewegung hatten auch die Grünen eine ihrer stärksten Wurzeln. Die Rot-Grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder vereinbarte im Rahmen von sog. Energiekonsens-Gesprächen mit den deutschen Betreibern von Atomkraftwerken den sog. Atomausstieg.
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 1998 wurde der Weg der schrittweisen Liberalisierung der Energiewirtschaft beschritten. Die Novelle wurde durch eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union von 1996 notwendig. Eine weitere Novelle befindet sich derzeit in der gesetzgeberischen Beratung.
Siehe auch
- Wirtschaftsordnung
- Portal Wirtschaft
- Volkswirtschaftslehre
- Betriebswirtschaftslehre
- Ökonomie
- Elektrizität
- VDEW
- VKU
