Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht.

Mit der Entfernungspauschale werden pauschal die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und der täglichen Arbeitsstätte abgegolten. Sie gehört zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Entfernungspauschale ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Verkehrsmittel

Im Gegensatz zur früher geltenden Kilometerpauschale kann die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Das heißt, sie gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer, sondern auch für Nutzer der Eisenbahn, der Straßenbahn, des Omnibusses, des Fahrrades und für Fußgänger. Eine Ausnahme gilt für die Nutzung eines Flugzeugs.

Höhe

Die Entfernungspauschale beträgt für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 Euro. Die 0,30 Euro gelten für die Hin- und Rückfahrt, das heißt, es können nicht 0,30 Euro je Kilometer für die Hinfahrt und 0,30 Euro je Kilometer für die Rückfahrt geltend gemacht werden. Weiterhin kann die Entfernungspauschale nur für eine Hin- und Rückfahrt je Tag beansprucht werden, häufigere tägliche Fahrten bleiben unberücksichtigt.

Es gilt eine Höchstgrenze von 4500 Euro im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag kann geltend gemacht werden, soweit der Arbeitnehmer ein Auto benutzt hat und höhere Kosten hatte.

Berechnung

Grundsätzlich ist für die Berechnung der Entfernungskilometer die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugrundezulegen. Auch bei der Nutzung anderer Verkehrsmittel ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Es sind nur volle Kilometer zu berücksichtigen, angefangene Kilometer sind abzurunden. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrundegelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist (z.B. eine schnellere, aber etwas weitere Autobahnverbindung).

Kritik

Die Entfernungspauschale wird insbesondere unter ökologischen Gesichtspunkten kritisiert. So wird vom Umweltbundesamt deren komplette Streichung gefordert.

Umweltorganisationen weisen darauf hin, dass sie das Auseinanderfallen von Wohn- und Arbeitsstätte fördere, da es sich viel eher lohne, in der Stadt zu arbeiten, aber im Grünen zu wohnen.

Vor dem Hintergrund der Forderung nach Abbau von Subventionen wird eine Reduzierung oder eine Abschaffung der Entfernungspauschale verlangt.

Andererseits ist eine Entfernungspauschale nur ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der real angefallenen Kosten, die mit einer Erwerbstätigkeit zusammenhängen, und reduziert nur den Aufwand diese Kosten im einzelnen zu ermitteln. Sie können damit nicht als Subvention angesehen werden.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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