Entführungsehe

Bei der Entführungsehe handelt es sich um keine weitere Eheform des Mittelalters, sondern lediglich um eine Art der Eheschließung.

Normalerweise wurde die Braut in der üblichsten Eheform, der Muntehe, von ihrer Familie gekauft. War der Bräutigam aber nicht bereit, den Brautpreis zu bezahlen, so konnte er die Braut

Diese Art der Eheschließung war zwar illegal und wurde streng bestraft, war aber in der germanischen Zeit und im Frühmittelalter durchaus üblich. Da die Entführung oder der Raub an sich noch keine eheschließende Funktion hatten, musste noch eine rechtliche Eheschließung in Form einer Munt- oder Friedelehe stattfinden. Der Regelfall war das Zustandekommen einer Friedelehe, da es bei einer Muntehe erforderlich gewesen wäre, dass der Vater der Braut die Vormundschaft an den Bräutigam übergibt.

Da aber bei der Entführungsehe die Rechte der Familie und des Vormundes der Braut verletzt wurden, kam es häufig zu Fehden zwischen der Familie der Braut und der des Bräutigams.

See also: Entführungsehe, Fehde, Friedelehe, Frühmittelalter, Germanen, Mittelalter, Muntehe