Entgeltpunkte
Die Entgeltpunkte sind nach deutschem Sozialversicherungsrecht ein neben anderen zu berücksichtigender Faktor in der Rentenformel. Sie sind damit mit maßgeblich für die Höhe der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.
Entgeltpunkte werden wie folgt berechnet:
- Jeder Versicherungsnehmer führt aus seinem laufenden Gehalt einen bestimmten Prozentsatz als Beitrag an den Rentenversicherungstäger, z. B. die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ab.
- Für diese Einzahlungen verteilt der Rentenversicherungsträger einmal jährlich Entgeltpunkte.
- Wer genau so viel wie der Durchschnitt aller Einzahler (getrennt nach West- und Ost-Durchschnitt) überweist, bekommt jährlich einen Punkt. Wer nur die Hälfte des Durchschnitts einzahlt, bekommt dementsprechend nur 0,5 Punkte. Wer bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlt, bekommt derzeit 1,8 Punkte.
- Weitere Punkte werden z.B. für Ausbildungszeiten und Kindererziehungszeiten angerechnet.
- Diese jährlich erteilten Punkte werden bei Rentenbeginn (im Regelfall also mit Vollendung des 65. Lebensjahrs) addiert. Diese Gesamtpunktzahl ist maßgeblich für die Höhe der Rente.
Weitere Faktoren werden in der sog. Rentenformel berücksichtigt, was das ganze nun etwas unübersichtlicher macht. In dieser Formel werden u.a. weitere Einflussgrößen berücksichtigt, die überwiegend auf politischen Entscheidungen aber auch auf makroökonomische Einflüsse, wie der demographischen Entwicklung, zurückzuführen sind. Dies führt dazu, dass die Rentehöhe geringer ist, als man nach den erworbenen Entgeltpunkten eigentlich erwarten sollte.
Ein Entgeltpunkt entspricht zur Zeit 26,13 EUR Rente in den alten Bundesländern. Hat ein Rentner also 45 Jahre durchschnittlich verdient, bekommt er eine Rente von 1175,85 EUR (alte Bundesländer). Der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer beträgt 22,97 EUR. Damit ergibt sich für die neuen Bundesländer eine durchschnittliche Rente bei 45 Jahren 1033,65 EUR.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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