Entschädigung
Eine Entschädigung ist eine Leistung, insbesondere eine Zahlung, die zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen geleistet wird. Während der Begriff des Schadensersatzes den zivilrechtlichen Ausgleich für solche Einbußen beschreibt, die im privaten Rechtsverkehr entstanden sind, pflegt man mit dem Begriff der Entschädigung den Ausgleich für Nachteile durch die öffentliche Hand zu verstehen.
Ob und in welchem Umfange Schäden auszugleichen sind, hängt von der Natur ihrer Entstehung ab. Generell gilt aber, dass der Staat einem Bürger einen (wirtschaftlichen) Nachteil nur zumuten darf, wenn eine entsprechende Entschädigung vorgesehen ist. Für enteignende Gesetze sieht Art. 14 GG ein derartiges Junktim explizit vor. In anderen Fällen folgt die Entschädigungspflicht des Staates aber gleichfalls aus dem Grundgedanken des Eigentumsschutzes.
In etlichen Fällen regeln eigene Gesetze die Frage der Entschädigung, so das deutsche Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), das an die Stelle des früheren ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) getreten ist, oder das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG).
Einen mit großem öffentlichen Interesse diskutierten Sonderfall stellte die Frage dar, inwieweit die Bundesrepublik Deutschland oder auch größere Wirtschaftsunternehmen über zivilrechtlichen Schadensersatzpflichten hinaus zur Leistung einer Entschädigung für Zwangsarbeit während der Zeit des Nationalsozialismus schuldeten.
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