Entwurfsplanung

Entwurfsplanung ist eine bestimmte Phase der Planungstätigkeit, meist von Architekten und Ingenieuren, in der ein konkretisierter Lösungsvorschlag zu einer komplexen technischen, künstlerischen oder baulichen Aufgabenstellung ausgearbeitet wird.

Ziel der Entwurfsplanung ist es, alle projektspezifischen Problemstellungen zu berücksichtigen und so ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept zu erhalten.

Im Gegensatz zum "Entwerfen" ist der Begriff der Entwurfsplanung relativ genau definiert. Welche Leistungen im einzelnen dazu gehören, wird in Deutschland in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Die Entwurfsplanung gilt in diesem Zusammenhang als Leistungsphase 3 und stellt, aufbauend auf der Vorplanung, das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar. Die Entwurfsplanung wird meist nach deren Fertigstellung nochmals mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet die Entwurfsplanung die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung. Noch weiter ausgearbeitet wird die Planung in der späteren Ausführungsplanung.

In der HOAI wird auch detailliert festgelegt, welche Anforderungen bezüglich Darstellung und Planungstiefe eine Entwurfsplanung zu erfüllen hat. Diese unterscheiden sich bezogen auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Gebäude, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung).

Bei der Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten beispielsweise umfasst die Leistungsphase Entwurfsplanung nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 HOAI folgende Grundleistungen:

See also: Entwurfsplanung, Architekt, Ausführungsplanung, Entwerfen, Genehmigungsplanung, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Ingenieur, Leistungsphasen nach HOAI, Vorplanung