Erfolgskonto

Im Gegensatz zu den Bestandskonten handelt es sich bei den Erfolgskonten im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen um die in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eingehenden Konten der Finanzbuchhaltung. Auf Erfolgskonten werden ausschließlich erfolgswirksame Geschäftsvorfälle gebucht. Sie sammeln - getrennt nach Aufwands- und Ertragsarten - sämtliche Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode. Der Saldo eines Erfolgskontos wird auf das Gewinn- und Verlustkonto gebucht.

Man unterscheidet zwei Typen von Erfolgskonten:

1. Aufwandskonten: Dort werden die Aufwendungen eines Unternehmens erfasst, z.B. Löhne, Gehälter, Abschreibungen, Büromaterial, Aufwendungen für Rohstoffe, für Betriebsstoffe, Werbung usw. Aufwendungen werden immer auf der Soll-Seite des Kontos gebucht.

2. Ertragskonten: In diesen Konten werden die Erträge, die eine Unternehmung durch Leistungen erzielt, verbucht. Unter anderem werden auch Zinserträge, Mieterträge auf diesen Konten verbucht.



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</div> Kategorie: Bilanzrecht

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