Erlass
Unter Erlass versteht man:
- im Verwaltungsrecht eine Verwaltungsanordnung oder Verwaltungsvorschrift eines Ministeriums, die an eine bestimmte oder alle nachgeordneten Behörden gerichtet und dort verbindlich ist, siehe Runderlass,
- im bürgerlichen Recht einen Vertrag, durch den der Gläubiger dem Schuldner nach § 397 Absatz 1 des deutschen Bürgerliches Gesetzbuch die Schuld erlässt (in A, CH: auch "Entsagung"),
- im Finanzverwaltungsrecht einen Verwaltungsakt, der auf Antrag eines Schuldners aus Billigkeitsgründen bei der Finanzverwaltung gestellt wurde und den einseitigen Verzicht der Steuerforderung durch die Finanzverwaltung herbeiführt.
Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht
Kategorie: Steuerrecht
Kategorie: Schuldrecht
