Erschließungsbeitrag
Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks finanziert.
Erschließung meint dabei die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, Wasser und Abwasser (Technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Straßennetz (Verkehrsmäßige Erschließung).
Zur Abgrenzung zu anderen Bedeutungen des Ausdrucks spricht man auch von Baulanderschließung, womit man immer die technische Erschließung sowie die Erschließung für den Straßenverkehr meint.
Eine bestehende Erschließung ist Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks. Sie ist also Voraussetzung dafür, dass aus Bauerwartungsland Bauland wird.
Analog zur Erhebung von Erschließungsbeitrag für den erstmaligen Bau von Straßen wird von den Kommunen ein Ausbaubeitrag erhoben. Dieser dient einer finanziellen Beteiligung der Grundstückseigentümer an einem Neuaufbau einer bestehenden, aber stark sanierungsbedürftigen Straße.
ebf, ebp
Mit den Abkürzungen ebf (erschließungsbeitragsfrei) und ebp (erschließungsbeitragspflichtig) kennzeichnet man bei der Angabe eines Bodenwertes, ob dieser die Erschließungsbeiträge enthält oder nicht.
Bei bebauten Grundstücken ist der Erschließungsbeitrag in der Regel bezahlt, so daß der Bodenwert ebf (erschließungsbeitragsfrei) angegeben wird.
