Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Die Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, 1. GPSGV) enthält die für Deutschland geltenden Bestimmungen zur Beschaffenheit elektrischer Geräte.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Kurztitel: | Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz |
| Voller Titel: | Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen |
| Typ: | Bundesrechtsverordnung |
| Rechtsmaterie: | Gefahrenabwehr / Verwaltungsrecht |
| Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Abkürzung: | 1. GPSGV |
| FNA: | 8053-4-1 |
| Datum des Gesetzes: | 11. Juni 1979 (BGBl. I 1979, S. 629) |
| Aktuelle Fassung: | 1. Mai 2004 (BGBl. I 2004, S. 2) |
Mit dieser Verordnung wird die europäische Niederspannungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Die Verordnung gilt für „Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V für Gleichstrom, soweit es sich um technische Arbeitsmittel oder verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände oder Teile von diesen handelt."
Sie gilt nicht für
- elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre,
- elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel,
- elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen,
- Elektrizitätszähler,
- Haushaltssteckvorrichtungen,
- Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen,
- spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsvorschriften internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft angehören. Sie gilt ferner nicht für die Funkentstörung elektrischer Betriebsmittel.
Nach § 2 Abs. 1 dieser Richtlinie dürfen neue elektrische Betriebsmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
- sie entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind,
- sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Menschen, Nutztieren und die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährden.
Siehe auch: Portal Elektrotechnik
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