Erster Angriff

Der Erste Angriff ist ein polizeilicher Fachbegriff und bezeichnet alle Tätigkeiten, die ein Polizeivollzugsbeamter bei einem Einsatz nach/bei einer Straftat (Tatortarbeit) oder einem schädigenden Ereignis (z.B. Unglück) vor Ort durchzuführen hat. Mit "Angriff" ist gemeint, daß man einen Sacherhalt erfassen und analysieren ("in die Hand nehmen") muß.

Der Erste Angriff unterteilt sich in Auswertungsangriff und Sicherungsangriff. Meistens wird der Auswertungsangriff durch Kräfte Schutzpolizei und der Sicherungsangriff durch Kräfte der Kriminalpolizei vorgenommen.

Der erste Angriff ist entscheidend für den Ermittlungserfolg und somit unmittelbar für die Aufklärungsquote, da ein großer Teil der Ermittlungsansätze auf den gewonnenen Erkenntnissen des Ersten Angriffes fundieren.

Einschlägig ist die Polizeidienstvorschrift Nr. 100.

Beispiele für Erste Angriffe nach Straftaten: Festnahme, Rettung, Absperrung, Zugangskontrolle, Spurensuche, Hausbefragung

Siehe auch:

Strafprozessrecht, Gefahrenabwehr

See also: Erster Angriff, Aufklärungsquote, Auswertungsangriff, Festnahme, Gefahrenabwehr, Kriminalpolizei, Polizeidienstvorschrift, Polizeivollzugsbeamter, Schutzpolizei, Sicherungsangriff