Ertragsgesetz
Das Ertragsgesetz (auch: Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs) ist eine Theorie aus der Volkswirtschaftslehre. Es beschäftigt sich mit der Frage, wie sich die Effizienz eines Wertschöpfungsprozesses entwickelt, wenn nur ein variabler Produktionsfaktor erhöht wird, die anderen aber gleich bleiben. Das klassische Ertragsgesetz gilt als älteste Produktionsfunktion. Als seine Entdecker gelten unabhängig voneinander Turgot, Steuart und Johann Heinrich von Thünen.
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In der diagrammatischen Darstellung erinnert es an die Gestalt eines nach rechts geneigten S. In der Betriebswirtschaftslehre ist der Verlauf als Produktionsfunktion vom Typ A bekannt. Der Mehreinsatz eines Produktionsmittels bei Konstanz der übrigen Produktionsfaktoren bringt zuerst zunehmende Ertragszuwächse (Grenzerträge), von einer bestimmten Einsatzmenge an abnehmende und schließlich sogar negative Grenzerträge.
Plausibilität besitzt das klassische Ertragsgesetz über seinen gesamten Verlauf (eigentlich nur) für landwirtschaftliche Produktionsprozesse bei partieller Faktorvariation. Gleichwohl wird es ebenso als Ertragskurve bei totaler Faktorvariation und für andere Produktionsprozesse herangezogen. Der Grund dafür ist sein hohes didaktisches Potential, da es sowohl Bereiche zu- als auch abnehmender Grenzerträge aufweist. Die Stelle des Wechsels von zu- auf abnehmende Grenzerträge (Wendepunkt) heißt Schwelle des Ertragsgesetzes, da ab diesem Punkt das Gesetz von den abnehmenden Ertragszuwächsen gilt. Mit dem Wendepunkt korrespondiert das Minimum der Grenzkosten, das ebenfalls als Schwelle des Ertragsgesetzes bezeichnet wird. Beim klassischen Ertragsgesetz besitzen die durchschnittlichen Erträge ein Maximum, wo die Produktionselastizität eins ist, d.h. die Grenzerträge gleich den Durchschnittserträgen sind.
In der Landwirtschaft lässt sich das Gesetz am Beispiel der Verwendung von Dünger aufzeigen: Durch den sich fortlaufend gesteigerten Gebrauch von Düngemitteln (bei sonst gleich bleibenden Ressourcen, also zum Beispiel gleichbleibende Fläche) wächst der Ertrag, doch ist der Ertragszuwachs an einem bestimmten Punkt nicht mehr so groß und stagniert dann. Schließlich wird der Gesamtertrag sogar gemindert (ein ultimativer Einsatz von Düngemitteln könnte den Ertrag unter ein Niveau führen, das ohne Düngemittel erreicht worden wäre). Ähnliche Beobachtungen können auch bei den Faktoren Wärme und Wasser gemacht werden.
Diese Beobachtungen gehen auf Eilhard Albert Mitscherlich zurück, der Das Gesetz vom Minimum und das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages mit entsprechenden Verlaufsdiagrammen im Jahre 1909 publizierte.
Am Beispiel der industriellen Produktion oder in der Verwaltung lässt sich das Gesetz auf den gesteigerten Einsatz von Personal bei sonst gleichbleibenden Rahmenbedingungen ebenfalls beobachten: Je größer die Anzahl von Mitarbeitern ist, desto größer ist der Kommunikations- und Abstimmungsbedarf. Es können jedoch Situationen erreicht werden, wo sich Mitarbeiter gegenseitig nur noch im Weg stehen oder sich demotivieren. Mehr bewegt wird allein durch die Personalvermehrung also nicht. Ein Staat, der seine Wirtschaft zentralistisch steuert und Arbeitnehmer den Produktionanlagen zuteilt, um so das Problem der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, kann seine Produktivität auf diese Art kaum steigern.
Das klassische Ertragsgesetz ist nicht notwendig für die Begründung eines (kurzfristigen) ertragsgesetzlichen Kostenverlaufs, der zu u-förmigen Duchschnittskostenverläufen führt. Diese können auch bei durchgängig abnehmenden Ertragszuwächsen als Folge des Zusammenspiels von steigenden Grenz- und sinkenden durchschnittlichen Fixkosten auftreten.
Weblinks
- Online-Skript von Prof. Dr. Wilhelm Lorenz: http://www.mikrooekonomie.de/an/pr/anprkl.htm
- Die zwei Seiten des Spiegels: http://www.fug-verlag.de/on226
Dieser Text basiert teilweise auf dem Mikroökonomie-Glossar von Professor Wilhelm Lorenz und ist unter GNU-FDL lizenziert.
