Ertragsteuer
Ertragsteuern sind Steuern, die beim Eintritt eines Tatbestandsmerkmals auf einen Zufluss (Geld oder Güter) für eine bestimmte Periode erhoben werden (eigene Definition). Umganssprachlich: Wenn Geld oder geldwerte Güter einer Person zufließen, dann ist der Wert des zugeflossenen Geldes die Besteuerungsgrundlage. Darauf wird ein Steuersatz angewendet und dies führt dann zu einem Betrag der jeweiligen Ertragsteuer. Ertragsteuern sind z.B. die Einkommensteuer (ESt), die Körperschaftsteuer (KSt) und die Gewerbesteuer (GewSt; die auch noch als Objektsteuer qualifiziert werden kann).
Umkehrschluss: Wenn kein Geld in der betreffenden Periode fließt, dann ist auch keine Steuer zu bezahlen - es mangelt ja an der Besteuerungsgrundlage. Dies gilt jedoch nicht bei Substanzsteuern.
