Erwin Bumke

Erwin Konrad Eduad Bumke (* 7. Juli 1874 in Stolp (Pommern); † 20. April 1945 in Leipzig), war der letzte Reichsgerichtspräsident.

Bumkes Familie entstammte dem pommerschen Bürgertum, sein Vater war Arzt und seine Mutter Tochter eines Fabrikbesitzers. Sein Bruder Oswald Bumke war einer der führenden Psychiater des 20. Jahrhunderts.

Leben

Nach einem Studium in Freiburg, Leipzig, München, Berlin und Grifswald (seine Greifswalder Dissertation von 1896 hatte den Titel: "Hat die erfüllte Resolutivbedingung dingliche Kraft?") begann er 1907 fürs Reichsjustizamt das spätere Reichsjustizministerium zu arbeiten.

Als Leiter der Abteilung II (Strafsachen) bereitete er unter anderem die Reichstagsvorlage zu einem neuen Strafgesetzbuch von 1927 vor, das freilich nicht mehr zum Abschluss kam. 1930 wurde Erwin Bumke Präsident der internationalen Strafrecht- und Gefängniskommission. 1929 wurde Bumke Reichsgerichtspräsident. Unter seiner Leitung erklärte das Reichsgericht am 25. Oktober 1932 den vorübergehenden Entzug von Amtsbefugnissen der Länderminister durch einen Reichskommissar (siehe Preußenschlag) für zulässig. Bumke wäre als Reichsgerichtspräsident laut eines Gesetzes vom Dezember 1932 Vertreter eines verhinderten oder verstorbenen Reichspräsidenten gewesen. Eine Verhinderung Paul von Hindenburgs wurde jedoch niemals festgestellt. In der Zeit des 3. Reiches war Bumke für eine Reihe von Unrechtsurteilen verantwortlich. So war er beispielsweise persönlich am Justizmord an Ewald Schlitt aus dem Jahre 1942 verantwortlich. Wohl deshalb fehlt im Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwischen den Porträts aller ehemaligen Reichsgerichtspräsidenten das von Erwin Bumke. Zwei Tage nach dem Einmarsch der Amerikaner in Leipzig beging Bumke am 20. April Suizid.

Literatur

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Personendaten
Bumke, Erwin
Bumke, Erwin Konrad Eduard
Präsident des Reichsgerichts
7. Juli 1874
Stolp (Pommern)
20. April 1945
Leipzig

See also: Erwin Bumke, 1874, 1932, 1945, 20. April, 25. Oktober, 3. Reich, 7. Juli, Bundesgerichtshof