Erzbischof
Der Begriff Erzbischof (von griechisch αρχή, arché für Anfang, Führung und επίσκοπος, epískopos für Bischof, wörtlich Aufseher) oder Metropolit bezeichnet ursprünglich den in der Hauptstadt einer römischen Provinz residierenden Bischof (Religiöser Titel). Er berief und leitete die Provinzialsynode, woraus sich die Oberaufsicht über die Bischöfe der Provinz entwickelte.
"Archiepiscopus" wurden seit karolingischer Zeit auch die angesehenen Bischöfe genannt. Zur Bestätigung empfingen sie das Pallium vom Papst oder dem Patriarchen. Ein Erzbischof hatte eine Landeskirche zu leiten und deren Bischöfe zu weihen. Der Erzbischof ist als Bischof eines Erzbistums den anderen Bischöfen gleichgeordnet. In Deutschland wurden inzwischen neue Kirchenprovinzen mit Erzbischöfen an der Spitze errichtet.
Neben den residierenden Bischöfen gibt es die Bezeichnung "Erzbischof" auch als Titel eines hochrangigen Prälaten der Kurie oder im diplomatischen Dienst (Titularerzbischof).
In der protestantischen Kirche der angelsächsischen Länder und in Schweden bezeichnet Erzbischof den leitenden Bischof.
Zu unterscheiden sind auch die Erzbistümer, welche zugleich Metropolitansitze sind (z. B. Erzbistum Köln) und jene, welche zwar im Range eines Erzbistums stehen, jedoch keine Metropolitansitze darstellen. Diese können exemt sein (z. B. Straßburg) oder auch selbst Suffragane (z. B. Sens). Es steht dem Apostolischen Stuhl zu, eine Kirchenprovinz zu errichten, wenn die Bedingungen es erfordern und damit einen Bischofssitz zum Erzbistum zu erheben oder aber einen Metropolitansitz aufzuheben und den Bischofssitz im Range eines Erzbistums zu belassen.
Historisch
Römisch-Katholische Kirche in Deutschland (bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (altes Kaiserreich))
- Erzbischof von Köln
- Erzbischof von Mainz
- Erzbischof von Trier
- Erzbischof von Magdeburg
- Erzbischof von Hamburg-Bremen
Römisch-Katholische Kirche in Deutschland heute
7 Kirchenprovinzen (Erzbistümer) mit ihren 20 Suffraganbistümern:
Erzbistum Bamberg (errichtet 1818) mit den Suffraganbistümern:
Erzbistum Berlin (errichtet 1994) mit den Suffraganbistümern:
Erzbistum Freiburg (errichtet 1827) mit den Suffraganbistümern:
Erzbistum Hamburg (errichtet 1995) mit den Suffraganbistümern:
Erzbistum Köln (Erzbistum seit ca. 795) mit den Suffraganbistümern:
Erzbistum München-Freising (errichtet 1817/1821) mit den Suffraganbistümern:
Erzbistum Paderborn (seit 1929) mit den Suffraganbistümern:
Römisch-Katholische Kirche in Österreich
2 Erzdiözesen mit 7 Suffraganbistümern:
Erzdiözese Salzburg (errichtet 798) mit den Suffraganbistümern:
Erzdiözese Wien (errichtet 1469) mit den Suffraganbistümern:
Römisch-Katholische Kirche in Südtirol
Römisch-Katholische Kirche in der Schweiz
In der Schweiz gibt es eine Ausnahme: Dort gibt es keine Erzbistümer mit einer so genannten Kirchenprovinz. Die Aufgaben, die normalerweise den Erzbistümern und somit den Kirchenprovinzen zukommen, werden direkt aus dem Vatikan in Rom übernommen. Dies ist in der römisch-katholischen Kirche eine Besonderheit.
- Bistum Basel in Solothurn
- Bistum Chur
- Bistum Lausanne, Genf und Freiburg in Freiburg
- Bistum Lugano
- Bistum St. Gallen
- Bistum Sitten
Römisch-Katholische Kirche in Liechtenstein
Römisch-Katholische Kirche in Luxemburg
- Erzbistum Luxemburg
Römisch-Katholische Kirche in Belgien
Die Kirche von Belgien besteht aus einer Kirchenprovinz, mit 8 Bistümern. Der Erzbischof ist zugleich Primas.
- Erzbistum Mecheln-Brüssel
- Bistum Antwerpen
- Bistum Brügge
- Bistum Gent
- Bistum Hasselt
- Bistum Lüttich
- Bistum Namur
- Bistum Tournai
Siehe auch
Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Bischof
Erzbischof
