Erzbischof

Der Begriff Erzbischof (von griechisch αρχή, arché für Anfang, Führung und επίσκοπος, epískopos für Bischof, wörtlich Aufseher) oder Metropolit bezeichnet ursprünglich den in der Hauptstadt einer römischen Provinz residierenden Bischof (Religiöser Titel). Er berief und leitete die Provinzialsynode, woraus sich die Oberaufsicht über die Bischöfe der Provinz entwickelte.

"Archiepiscopus" wurden seit karolingischer Zeit auch die angesehenen Bischöfe genannt. Zur Bestätigung empfingen sie das Pallium vom Papst oder dem Patriarchen. Ein Erzbischof hatte eine Landeskirche zu leiten und deren Bischöfe zu weihen. Der Erzbischof ist als Bischof eines Erzbistums den anderen Bischöfen gleichgeordnet. In Deutschland wurden inzwischen neue Kirchenprovinzen mit Erzbischöfen an der Spitze errichtet.

Neben den residierenden Bischöfen gibt es die Bezeichnung "Erzbischof" auch als Titel eines hochrangigen Prälaten der Kurie oder im diplomatischen Dienst (Titularerzbischof).

In der protestantischen Kirche der angelsächsischen Länder und in Schweden bezeichnet Erzbischof den leitenden Bischof.

Zu unterscheiden sind auch die Erzbistümer, welche zugleich Metropolitansitze sind (z. B. Erzbistum Köln) und jene, welche zwar im Range eines Erzbistums stehen, jedoch keine Metropolitansitze darstellen. Diese können exemt sein (z. B. Straßburg) oder auch selbst Suffragane (z. B. Sens). Es steht dem Apostolischen Stuhl zu, eine Kirchenprovinz zu errichten, wenn die Bedingungen es erfordern und damit einen Bischofssitz zum Erzbistum zu erheben oder aber einen Metropolitansitz aufzuheben und den Bischofssitz im Range eines Erzbistums zu belassen.

Inhaltsverzeichnis

Historisch

Römisch-Katholische Kirche in Deutschland (bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (altes Kaiserreich))

Römisch-Katholische Kirche in Deutschland heute

7 Kirchenprovinzen (Erzbistümer) mit ihren 20 Suffraganbistümern:

Erzbistum Bamberg (errichtet 1818) mit den Suffraganbistümern:

Erzbistum Berlin (errichtet 1994) mit den Suffraganbistümern:

Erzbistum Freiburg (errichtet 1827) mit den Suffraganbistümern:

Erzbistum Hamburg (errichtet 1995) mit den Suffraganbistümern:

Erzbistum Köln (Erzbistum seit ca. 795) mit den Suffraganbistümern:

Erzbistum München-Freising (errichtet 1817/1821) mit den Suffraganbistümern:

Erzbistum Paderborn (seit 1929) mit den Suffraganbistümern:

Römisch-Katholische Kirche in Österreich

2 Erzdiözesen mit 7 Suffraganbistümern:

Erzdiözese Salzburg (errichtet 798) mit den Suffraganbistümern:

Erzdiözese Wien (errichtet 1469) mit den Suffraganbistümern:

Römisch-Katholische Kirche in Südtirol

Römisch-Katholische Kirche in der Schweiz

In der Schweiz gibt es eine Ausnahme: Dort gibt es keine Erzbistümer mit einer so genannten Kirchenprovinz. Die Aufgaben, die normalerweise den Erzbistümern und somit den Kirchenprovinzen zukommen, werden direkt aus dem Vatikan in Rom übernommen. Dies ist in der römisch-katholischen Kirche eine Besonderheit.

Römisch-Katholische Kirche in Liechtenstein

Römisch-Katholische Kirche in Luxemburg

Römisch-Katholische Kirche in Belgien

Die Kirche von Belgien besteht aus einer Kirchenprovinz, mit 8 Bistümern. Der Erzbischof ist zugleich Primas.

Siehe auch


Kategorie:Kirchenwesen Kategorie:Bischof


Erzbischof

See also: Erzbischof, 1469, 1817, 1818, 1821, 1827, 1929, 1994, 1995, 795