Erziehungsgeld
Erziehungsgeld ist eine Zuwendung des deutschen Staates an den Elternteil, der das Kind vorwiegend erzieht. Es ist als Ausgleich dafür gedacht, dass dieser Elternteil nur noch einer Teilzeitarbeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgeht. Auch dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Man kann sich entscheiden, ob man maximal zwölf Monate lang 450 Euro erhält oder ob man für einen längeren Zeitraum 300 Euro pro Monat bekommt.
Das Erziehungsgeld muss man nicht zurückzahlen. Einzelheiten sind im Bundeserziehungsgeldgesetz [1] geregelt.
In Österreich wird u. a. aus ähnlichen Gründen ein Kindergeld ausbezahlt.
Siehe auch: Erziehungsgehalt
Weblinks
Sozialgesetzbücher I-XII: ▪ (I) Allgemeiner Teil ▪ (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende ▪ (III) Arbeitsförderung ▪ (IV) Gemeinsame Vorschriften ▪ (V) Krankenversicherung ▪ (VI) Rentenversicherung ▪ (VII) Unfallversicherung ▪ (VIII) Kinder- und Jugendhilfe ▪ (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ▪ (X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz ▪ (XI) Pflegeversicherung ▪ (XII) Sozialhilfe ▪
Ausbildungsförderung ▪ Reichsversicherungsordnung ▪ Alterssicherung der Landwirte ▪ Krankenversicherung der Landwirte ▪ Bundesversorgungsgesetz ▪ Kriegsopferversorgungsgesetz ▪ Bundeskindergeldgesetz ▪ Wohngeldgesetz ▪ Adoptionsvermittlungsgesetz ▪ Unterhaltsvorschussgesetz ▪ Bundeserziehungsgeldgesetz ▪ Altersteilzeitgesetz ▪ Hilfe bei Schwangerschaftsabbruch ▪ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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