Europäische Zentralbank
right|thumb|Hochhaus der EZB in Frankfurt am Main Die Europäische Zentralbank (EZB) ist ein Organ der Europäischen Union und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB hat ihren Sitz im Eurotower in Frankfurt am Main. Die EZB ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion.
| Inhaltsverzeichnis |
Aufgaben und Ziele
- Vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Preisstabilität (=niedrige Inflation) in der Eurozone
- Unterstützung der Wirtschaftspolitik, soweit dies ohne Gefährdung der Preisstabilität möglich ist
- Ausgabe des Euro- Papiergeldes (Münzausgabe liegt in der Hand der NZBs)
- Festlegung und Durchführung der Geldpolitik (siehe geldpolitische Instrumente)
- Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs
- Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsstaaten
- Durchführung von Devisengeschäften
- Aufsicht über die Kreditinstitute
- Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden
Die Aufgaben der EZB sind im Maastrichter Vertrag festgelegt. Um sachgerecht und effizient arbeiten zu können, ist die EZB von politischer Einflussnahme unabhängig, was Kritiker jedoch immer wieder in Frage stellen.
Geschichte
Eine erste Institution für die Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war der 1964 eingesetzte Ausschuss der Zentralbankpräsidenten. Die Geschichte der europäischen Währungsunion begann 1970 mit dem Werner-Plan, der erstmals die Errichtung einer europäischen Währungsunion vorsah, aber scheiterte.
1972 begann der Europäische Wechselkursverbund mit festen Wechselkurse zwischen den Währungen einiger europäischer Staaten, um die ein maximale Schwankung von +/- 2.25 % erlaubt war. 1979 wurde der Verbund vom Europäischen Währungssystem abgelöst, zu deren Zielen die Wegbereitung für eine Währungsunion gehörte. Hier waren ebenfalls die Wechselkurse und eine Bandbreite für die Schwankungen festgelegt, die nationalen Zentralbanken mussten die Wechselkurse durch Interventionen am Devisenmarkt sichern. Die Zugehörigkeit zum europäischen Währungssystem war eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Währungsunion, mit deren Beginn endete das Währungssystem.
Die Einheitliche Europäische Akte griff das Ziel einer Währungsunion auf und Währungsfragen wurden ein Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft. 1989 legte der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors einen neuen Plan für eine Währungsunion vor, der die Grundlage für die die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurde. 1991 entstand in einer Regierungskonferenz, parallel zur Konferenz über die Gründung der politischen Union, durch die Änderung des EWG-Vertrages die institutionelle Struktur für die Währungsunion. Die Vertragsänderung, unter anderem das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank und das Protokoll über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts, wurde Teil des 1992 unterzeichneten Vertrags über die Europäische Union.
Die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion sollte in drei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe erhielt der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten neue Zuständigkeiten. Durch ihn sollte eine engere Kooperation auf dem Gebiet der Geldpolitik erfolgen, das Ziel war Preisstabilität. Weiterhin musste der Ausschuss alle Fragen, die bald geklärt werden mussten feststellen, bis Ende 1993 einen Plan zur Abarbeitung von Problemen erstellen und die Aufgaben an dafür gegründete Unterausschüsse und Arbeitsgruppen verteilen.
Am 1. Januar 1994 wurde das Europäische Währungsinstitut errichtet, das den Ausschuss der Zentralbankpräsidenten ablöste und es begann die 2. Stufe der Währungsunion. Die Aufgaben des Instituts waren die Verstärkung der Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken, eine stärkere Koordinierung deren Geldpolitik und die Durchführung der Vorarbeiten für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), für die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik und für die Schaffung der einheitlichen Währung. Das Institut diente als Forum für Konsultationen für die Geldpolitik, Interventionen am Devisenmarkt waren weiterhin Aufgabe der nationalen Zentralbanken. Mit der zweiten Stufe der WWU durfte keine der nationalen Zentralbanken mehr Kredite an öffentliche Stellen vergeben, außerdem mussten bis zum Ende der zweiten Stufe alle Zentralbanken von politischen und anderen Einflüssen unabhängig werden.
Die EZB wurde am 1. Juni 1998 Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts. 1998 wurde Wim Duisenberg gegen den französischen Mitbewerber Jean-Claude Trichet zum Präsident der Europäischen Zentralbank gewählt. Er erklärte allerdings schon zu Anfang, wahrscheinlich nicht die volle Amtszeit von 8 Jahren im Amt zu bleiben. An seinem 68. Geburtstag gab er sein Ausscheiden aus dem Präsidentenamt zum 9. Juli 2003 bekannt, dies wurde jedoch von den EU-Finanzministern abgelehnt - er solle bis zur ordnungsgemäßen Bestellung seines Nachfolgers zum Herbst 2003 im Amt verbleiben. Seit 1. November 2003 ist sein ehemaliger Mitbewerber Jean-Claude Trichet sein Nachfolger als Präsident der EZB.
Organe
EZB-Direktorium (Exekutivorgan)
Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und setzt die Beschlüsse des EZB-Rats um. Es setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsident und 4 weiteren Mitgliedern zusammen und wird alle 8 Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist. Daraus resultiert, dass nicht alle EU-Staaten im Direktorium vertreten sein können. Die Mitglieder werden von den Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten auf Empfehlung der Finanz- und Wirtschaftsminister gewählt. Es kümmert sich um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen.
Vor der Arbeitsaufnahme am 1. Juli 1998 wurde der Niederländer Wim Duisenberg zum Präsidenten gewählt. Er wurde am 1. November 2003 vom Franzosen Jean-Claude Trichet abgelöst. Vizepräsident ist Lucas D. Papademos, deutsches Mitglied im Direktorium ist Otmar Issing. Die weiteren Direktoren sind José Manuel González-Páramo, Gertrude Tumpel-Gugerell und Tommaso Padoa-Schioppa.
Beschlussorgane
Direktorium
Das Direktorium besteht aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Es setzt die Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des ESZB um.
EZB-Rat
Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedsstaaten (momentan 12) an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB und trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik und die Leitzinssätze fest und stellt Zentralbankgeld bereit. Er tagt in der Regel alle 14 Tage.
Erweiterter Rat der EZB
Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller Mitgliedsstaaten. Im Erweiterten Rat werden unter anderem die Notenbankpräsidenten der Staaten ohne Euro offiziell über die Beschlüsse des EZB-Rates informiert, er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit, und berät über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen.
Instrumente
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben (s. o.) stehen der EZB eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Die größte Bedeutung wird ihren geldpolitischen Instrumenten beigemessen, da sie mit ihnen ihr wichtigstes Ziel, die Gewährleistung von Preisstabilität, zu erreichen versucht.
Unmittelbar beeinflussen kann die EZB dabei nur die Zinsen im Geschäft zwischen ihr und den Geschäftsbanken (so genannte Notenbankzinsen). Da letztere günstigere oder ungünstigere Finanzierungsbedingungen in der Regel aber an ihre Kunden weitergeben, ändern sich in Reaktion auch die Marktzinsen - v. a. die am Geldmarkt (kurzfristige Zinsen), aber u. U. auch die am Kapitalmarkt (langfristige Zinsen).
Von den der EZB zur Verfügung stehenden Instrumenten wird jedoch nur eine Reihe zu geldpolitischen Zwecken genutzt. Das Mindestreserveinstrument beispielsweise wird von der EZB nicht im Rahmen der Geldpolitik eingesetzt.
Offenmarktgeschäfte
Das eindeutig wichtigste Offenmarktgeschäft der EZB ist das Hauptrefinanzierungsinstrument (Haupttender). Hierbei handelt es sich um ein Instrument der Offenmarktpolitik, bei dem die Geschäftsbanken von der EZB Geld gegen Zinsen erhalten. Der Zinssatz dieser Geschäfte (Hauptrefinanzierungssatz) wird aufgrund seiner Bedeutung oft auch als Leitzins der EZB bezeichnet. Er liegt derzeit bei zwei Prozent. Die Transaktionen finden einmal pro Woche statt. Ihre Laufzeit beträgt ebenfalls eine Woche.
Die drei anderen Offenmarktgeschäfte der EZB sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen. Diese werden aber nicht zu geldpolitischen Zwecken genutzt, sondern haben das Ziel, die Geschäftsbanken mit der notwendigen Liquidität zu versorgen.
Ständige Fazilitäten
Das sind die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität'. Mit den Spitzenrefinanzierungsfazilitäten können die Geschäftsbanken sich kurzfristig (über Nacht) Geld besorgen, mit den Einlagefazilitäten Geld kurzfristig (über Nacht) anlegen. Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität bildet die obere Grenze des Zinskorridors, die Einlagenfazilität bildet die untere Grenze des kurzfristigen Zinskorridors.
Devisenmarktinterventionen
Zeitweilig interveniert die EZB auch am Devisenmarkt, um den geldpolitischen Kurs zu stabilisieren. Allerdings sind Interventionen ein sehr selten genutztes Instrument der EZB (im Jahr 2004 intervenierte die EZB beispielsweise gar nicht), das nach Einschätzung der EZB nur genutzt werden sollte, wenn große Wechselkursfehlbewertungen vorliegen, die entweder das Inflationsziel der EZB (als primäres geldpolitisches Ziel) oder die wirtschaftliche Stabilität im Euroraum (als sekundäres Ziel) gefährden.
Mindestreserve
Die EZB verlangt von Geschäftsbanken, auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken zu halten. Diese betragen derzeit zwei Prozent der Einlagen und und Schuldverschreibungen der Banken. Die Mindestreserve stellt jedoch im Gegensatz zu Hauptrefinanzierungsinstrument, ständigen Fazilitäten und Devisenmarktinterventionen eher ein ordnungspolitisches als ein geldpolitisches Instrument dar, da sie nur den Rahmen für die anderen Instrumente liefert, von der EZB jedoch noch nie geändert wurde.
Unabhängigkeit
Um seine Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisstabilität, durchführen zu können, muss die EZB unabhängig von politischen oder anderen Einflüssen sein.
Man unterscheidet:
Operative oder funktionelle Unabhängigkeit
Das bedeutet, dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methode, mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte, frei ist. Allerdings ist der EZB durch Artikel 105, Absatz 1 des EG-Vertrags sowie durch die EZB-Satzung die Preisstabilität als Ziel der europäischen Geldpolitik vorgeschrieben. Insofern bezieht sich die operative Unabhängigkeit lediglich auf die Durchführung des Ziels (u. a. auch auf die Bestimmung der Inflation, die mit Preisstabilität vereinbar ist), nicht jedoch auf die Festlegung des Ziels an sich. Insofern ist die EZB diesbezüglich weit weniger unabhängig als das US-amerikanische Federal Reserve System.
Institutionelle Unabhängigkeit
Das bedeutet, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Die EZB darf nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren.
Finanzielle Unabhängigkeit
Das heißt, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann.
Personelle Unabhängigkeit
Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu gewährleisten:
- kann ein Mitglied des EZB-Rates nur bei schwerwiegenden Gründen auf Antrag des EZB-Rates oder des Direktoriums durch den Europäischen Gerichtshof enthoben werden
- ist eine zweite Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen
- wird das Führungspersonal für einen langen Zeitraum gewählt (EZB-Direktoren 8 Jahre, Präsidenten der nationalen Zentralbanken mindestens 5 Jahre)
Geldpolitik
Geldpolitische Ziele
Ihr geldpolitisches Instrumentarium setzt die EZB ein, um das ihr im EG-Vertrag vorgegebene Ziel der Preisstabilität zu erreichen. Dieses definiert sie selbst als ein Wachstum des harmonisierten Verbraucherpreisindexes im Euro-Raum, das unter aber nahe bei zwei Prozent liegt.
Die Zwei-Säulen-Strategie
Um das Inflationsziel zu erreichen, verfolgt die EZB ein so genanntes Zwei-Säulen-Konzept.
Als Erste Säule beobachtet sie die Inflationsentwicklung selbst und Größen, die Einfluss auf die Inflation haben wie z. B.
- Löhne und Gehälter,
- Wechselkursentwicklung,
- langfristige Zinssätze,
- Messgrößen für Wirtschaftstätigkeit,
- fiskalpolitische Indikatoren,
- Preis- und Kostenindizes und
- Unternehmens- und Verbraucherumfragen.
Als Zweite Säule beobachtet sie die Entwicklung der Geldmenge M3, da ein übermäßig hohes Geldmengenwachstum langfristige Inflationsrisiken anzeigt. Als Referenzwert strebt die EZB eine jahresdurchschnittliche Ausweitung der Geldmenge um 4,5 Prozent an.
thumb|EZB Vorteil dieser Strategie ist es, dass die EZB flexibel auf die Marktanforderungen reagieren kann. In einer schlechten wirtschaftlichen Lage kann sie beispielsweise die Zinsen senken und mehr Geld an die Geschäftsbanken vergeben, also eine expansive Geldpolitik zu betreiben, da aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums auch die Inflationsgefahren gering sind. Dann können Banken sich leichter refinanzieren, deshalb mehr Kredite vergeben und die Zinsen senken, was Investitionen und Konsum stimuliert. In einer Hochkonjunktur besteht hingegen die Gefahr, dass es zu einer stärkeren Inflation kommt. Dann betreibt die EZB eine kontraktive (restriktive) Geldpolitik, d. h. sie vergibt weniger Geld und erhöht ihre Zinsen, erschwert damit die Kreditvergabe, verteuert Investitionen. Dies alles gilt immer unter der Voraussetzung, dass die aktuelle Inflation keine andere Politik nahelegt: Ist in einer wirtschaftlichen Schwächephase die Inflation hoch, so dürfte die EZB ihre Zinsen dennoch nicht senken.
Kritik an der Geldpolitik der EZB
Von mehreren Seiten wurde die EZB für ihre Geldpolitik kritisiert. Diese Kritik lässt sich grob in vier Kategorien einteilen:
(1) Kritik an der zweiten Säule: Die EZB wird einerseits dafür kritisiert, dass sie den selbstgesteckten Geldmengen-Referenzwert zu oft nicht erreicht (so lag das Wachstum der Geldmenge M3 in den letzten Jahren meist weit über den anvisierten 4,5 Prozent). Zum anderen richtet sich die Kritik gegen die monetäre Säule als solche; von verschiedenen Ökonomen wird die generelle Aussagekraft von M3 angezweifelt.
(2) Kritik am Inflationsziel: Es wird von verschiedener Seite kritisiert, dass das Inflationsziel von zwei Prozent als zu niedrig einzuschätzen ist. Verschiedene Ökonomen berufen sich dabei auf die tendenziell höheren Inflationsraten in den USA (verbunden mit einem höheren Wirtschaftswachstum). Daher wird teilweise ein höheres Inflationsziel (teilweise bis zu 3,5 Prozent) gefordert. Hintergedanke ist hierbei, dass eine expansivere Geldpolitik dem wachstumsschwachen Euroraum zu einem Aufschwung verhelfen könnte.
(3) Kritik an der Zwei-Säulen-Strategie als Ganzes: Als Nachteil der Zwei-Säulen-Strategie wird von manchen Beobachtern die geringe Transparenz und die damit verbundene fehlende Eindeutigkeit gesehen. Legt die zweite Säule (wie oben beschrieben) beispielsweise eine eher restriktive Geldpolitik nahe, so kann die EZB aufgrund der Informationen aus der ersten Säule dennoch zu einer expansiven Geldpolitik greifen. Dies ist von den Märkten jedoch u. U. nicht vorherzusehen, so dass die gewählte Strategie in einzelnen Fällen wenig transparent erscheint. Kritiker der Zwei-Säulen-Strategie fordern daher den Übergang zu einer einzelnen Säule, um den Märkten mehr Sicherheit entgegen zu bringen. Die EZB selbst will jedoch an beiden Säulen festhalten, da diese die möglichen Ursachen von Inflation und Deflation beinhalten. Mit anderen Worten: Da es in der Realität nicht nur eine Einflussgröße auf Inflation gibt, macht es nach Ansicht der EZB auch keinen Sinn, nur eine Einflussgröße zu betrachten.
(4) Kritik an der Aktivität der EZB: In den ersten Jahren ihres Bestehens wurde die EZB häufig für ihre nicht ausreichende Kommunikationspolitik kritisiert. Dabei wurder der Zentralbank vorgeworfen, sie lasse die Marktteilnehmer zu oft im Unklaren über ihren zukünftigen Kurs und sorge dadurch für Unsicherheit. Allerdings werden viele Zentralbanken (u. a. auch die US-Fed) für ähnliche Verhaltensweisen kritisiert. Außerdem hat sich die Transparenz der EZB-Entscheidungen in den letzten Jahren deutlich erhöht (u. a. wohl aufgrund der größeren Erfahrungswerte). Daneben kritisieren manche Beobachter die EZB auch für eine zu wenig aktive Geldpolitik. So hat die EZB ihren Leitzins, den Hauptrefinanzierungssatz, seit Mitte 2003 nicht mehr geändert und hat damit eine weit weniger aktive Geldpolitik betrieben als die Fed (die ihre Leitzinsen in jedem der Jahre mehrfach geändert hat). Von anderer Seite wird der EZB gerade für ihre verlässliche und wenig sprunghafte Geldpolitik gelobt.
Weblinks
- Offizielle Internetseite der EZB auf deutsch und englisch.
- Konsolidierter Wochenausweis des Eurosystems (Bilanzen als PDF in allen Euro-Sprachen, aktuell und archiviert)
- Nationale Zentralbanken in der EU (englisch)
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