Europäische Union

left|25px|Begriffsklärung Dieser Artikel erläutert die Europäische Union, einen Zusammenschluss mehrerer europäischer Staaten. Andere Bedeutungen unter EU (Begriffsklärung).


Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Staatenverbund von 25 europäischen Staaten mit einer Gesamteinwohnerzahl von 455 Millionen Menschen (sieben Prozent der Weltbevölkerung). Sie stellt gemessen am Bruttoinlandsprodukt den größten Wirtschaftsraum der Welt dar.


Bild nicht gefunden
Europaflagge


Details zur Europaflagge
Hymne
Ode an die Freude (Instrumentalversion)
Devise
In varietate concordia (In Vielfalt geeint)
Bild nicht gefunden


Bild nicht gefunden


Amtssprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch(13.06.2005), Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch
Ratssitz Brüssel (Generalsekretariat)
Kommissionssitz Brüssel
Ministerratssitz Brüssel
Parlamentssitz Straßburg (Plenartagungen)
Brüssel (Ausschüsse)
Luxemburg (Generalsekretariat)
Ratspräsident Jean-Claude Juncker
Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso
Ministerrats-
präsidentschaft
Luxemburg
Parlamentspräsident Josep Borrell
Fläche 3.975.000 km²
Bevölkerung 455 Millionen (Stand: 1. Mai 2004)
Bevölkerungsdichte 114 Ew. pro km² (Stand: 1. Mai 2004)
Gründung 1. November 1993
(EGKS: 18. April 1951)
Währungen Euro (Eurozone),
Britisches Pfund, Dänische Krone, Estnische Kroon, Lettischer Lat, Litauischer Litas, Maltesische Lira, Polnischer Zloty, Schwedische Krone, Slowakische Krone, Slowenischer Tolar, Tschechische Krone, Ungarischer Forint, Zypriotisches Pfund
Zeitzonen UTC 0 bis +2, mit Außengebieten -4 bis +4
Internet-TLD .eu
Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Europäischen Union

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in den 50er Jahren darauf an, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Motivation resultierte die Gründung der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) am 18. April 1951 durch die Länder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, die eine gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte. Durch die Gründung der EGKS begann eine europäische Integration, die in kurzer Zeit weit darüber hinaus ging. So wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden sollte und Europa letztlich auch zu einer politischen Gemeinschaft verschmelzen sollte. Dieser Plan scheiterte 1954 jedoch in der französischen Nationalversammlung. Durch diese Abstimmungsniederlage kam die weitere europäische Integration insgesamt zum Stillstand und man konzentrierte sich darauf, die Integration auf das wirtschaftliche Gebiet zu beschränken. Dies manifestierte sich in den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) gegründet wurden. Wichtigstes Ziel dieser Verträge war das Errichten einer Zollunion. Später wurde der Fusionsvertrag unterzeichnet der die bisher drei gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) in die Europäischen Gemeinschaften (EG) vereinte.

Geschichte, Struktur und Verträge der Europäischen Union
1952 1958 1967     1993 1999 2003  ?  
  Europäische Gemeinschaften (EG)   Europäische Union (EU)
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion)    
  Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)     Europäische Gemeinschaft (EG)  
    Justiz und Inneres (JI)  
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Vertrag von
Paris
Vertrag von
Rom
Fusions-
vertrag
    Vertrag von
Maastricht
Vertrag von
Amsterdam
Vertrag von
Nizza
Europäische
Verfassung
 

In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Gemeinschaften, und die Anzahl der Mitglieder wuchs stark an. 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte entwickelt, wodurch der Binnenmarkt geschaffen wurde. Der Vertrag von Maastricht 1992 beschloss die Gründung der Europäischen Union (EU). Die Union bestand aus den bereits 1967 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EG) und den beiden neu gegründeten Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Justiz und Inneres (JI) aus der später Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) wurde. Zudem wurde in Maastricht die Einführung des Euro in drei Schritten beschlossen. Im Jahr 2000 wurde dann durch den Vertrag von Nizza die Osterweiterung vorbereitet die am 1. Mai 2004 stattfand und die die EU von 15 Mitglieder auf 25 Mitglieder erweiterte.

Im Oktober 2004 wurde die vom Europäischen Konvent erarbeitete Europäische Verfassung feierlich in Rom unterzeichnet. Der so entstandene Verfassungsvertrag muss von allen 25 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die noch nötige Ratifizierung des Verfassungsvertrages wurde jedoch bereits bei der französischen Volksabstimmung im Mai 2005 und der niederländischen Volksabstimmung im Juni 2005 abgelehnt. Weitere Entscheidungen durch Ratifizierung stehen noch in mehreren europäischen Staaten an. Sollte bis zum Ende des Ratifikationsprozesses nicht die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten erreicht werden kann damit die Verfassung nicht in Kraft treten. Falls eine Mehrheit von vier Fünfteln den Vertrag annimmt obliegt die weitere Vorgehensweise laut Seite 472 der Verfassung dem Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs.

Momentan sind die wichtigsten Debatten innerhalb der Europäischen Union die Europäische Verfassung, die Erweiterung nach Süden und Osten und die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten.

Gründe und Ziele

Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) war es, nach zwei Weltkriegen und vielen weiteren innereuropäischen Kriegen den Frieden zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit bewerkstelligt werden. Dieser ursprüngliche Grund wird in den stabilen Ländern Westeuropas heute nicht mehr stark beachtet, die Sicherung von Frieden, Stabilität und ihrer Existenz ist aber immer noch für viele Staaten ein Grund für einen Beitritt zur Union und ein Grund neue Staaten aufzunehmen.

Der Grund für die zunehmende politische Einigung, vor allem eine gemeinsame Außenpolitik, ist der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchzusetzen und Europa zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen (Lissabon-Strategie). Um das zu erreichen, sollen die wirtschaftliche Lage und Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Der Euro konkurriert damit gegen US-Dollar und Yen um die Rolle als weltweite Leitwährung.

Ziel der Union ist es ein Europa mit ausgewogenem Wirtschaftswachstum, wettbewerbsfähiger sozialer Marktwirtschaft und besserer Umweltqualität zu schaffen. Außerdem bekämpft die EU Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz.

Geografie

thumb|250px|right|Satellitenfoto von Europa

Die Europäische Union reicht im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. Dazu kommen die überseeischen Territorien von Frankreich, Spanien und Portugal, die ebenfalls der EU angehören. Alle Staaten (mit Ausnahme der Überseeterritorien) liegen auf dem europäischen Kontinent, mit Zypern wurde 2004 jedoch auch ein Staat aufgenommen, der geografisch zu Asien gezählt wird.

Der Mont Blanc ist mit 4808 m der höchste Berg in der EU. Er besteht aus Granit und liegt in den Savoyer Alpen. Seine politische Zuordnung zu Frankreich oder Italien ist seit langem umstritten. Der Vänersee ist ein Binnensee im Südwesten von Schweden und mit einer Fläche von 5650 km² der größte See der EU. Er liegt 44 m über dem Meer, hat eine mittlere Tiefe von 27 m und die größte Tiefe beträgt 106 m. Der längste Fluss ist die Donau mit 2850 km, davon durchfliesen 1627 km die EU. Sie entspringt im Schwarzwald und mündet beim Donaudelta ins Schwarze Meer.

Das Klima in der EU reicht im Norden von der Kalten Klimazone bis zum Süden zur Subtropischen Klimazone. Im Norden (Finnland) liegen die Durchschnittstemperaturen bei -13 °C im Winter und +15 °C im Sommer. Dagegen wird im Süden (Malta), im Winter ein durchschnittliche Temperatur von +12 °C und im Sommer von +25 °C erreicht.

Sprachen

Hauptartikel: Amtssprachen der Europäischen Union Hauptartikel: Minderheitssprachen der Europäischen Union

In der heutigen EU werden 21 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe der EU kontaktiert werden können. Am 13.06.2005 wurde endlich die irische Sprache als die bisherige letzte Amtsprache der EU anerkannt. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden. Reden im Plenum werden von Dolmetschern übersetzt.

Mitglieder und Beitrittskandidaten

Mitglieder

Hauptartikel: Mitgliedsländer der EU

Land Beitrittsjahr Bevölkerung
(Mio.)
Fläche
(km²)
BIP 2003
(Mrd. Euro)
BIP pro Kopf
(Euro)
BIP pro Kopf in KKS
(EU15=100)
Sitze
2004
20px Belgien 1958 10,4 30.510 267,5 25.719 104,3 22
20px Deutschland 1958/1990 82,4 357.021 2129,2 25.840 96,8 99
20px Frankreich 1958 59,6 547.030 1557,2 26.128 101,8 78
20px Italien 1958 57,3 301.320 1300,9 22.704 95,7 78
20px Luxemburg 1958 0,4 2.586 23,5 58.690 185,5 6
20px Niederlande 1958 16,2 41.526 453,8 28.012 106,1 27
20px Dänemark 1973 5,4 43.094 187,8 34.787 110,5 14
20px Irland 1973 4,0 70.280 131,9 32.981 118,2 13
20px Vereinigtes Königreich 1973 59,3 244.820 1588,7 26.791 109,8 78
20px Griechenland 1981 11,0 131.940 153,5 13.951 73,8 24
20px Portugal 1986 10,5 92.931 130,8 12.582 66,5 24
20px Spanien 1986 41,6 504.782 743,0 17.862 86,3 54
20px Finnland 1995 5,2 337.030 143,4 27.581 99,2 14
20px Österreich 1995 8,1 83.858 224,3 27.688 108,5 18
20px Schweden 1995 8,9 449.964 267,4 30.048 102,2 19
20px Gesamt (EU 15) - 381,3 3.283.692 9302,9 25.613 100 568
20px Estland 2004 1,4 45.226 7,4 5.302 44,7 6
20px Lettland 2004 2,3 64.589 9,2 3.985 37,7 9
20px Litauen 2004 3,5 65.200 16,1 4.612 45,2 13
20px Malta 2004 0,4 316 4,4 11.113 67,3 5
20px Polen 2004 38,2 312.685 185,2 4.849 42,6 54
20px Slowakei 2004 5,4 48.845 28,8 5.337 47,6 14
20px Slowenien 2004 2,0 20.253 24,5 12.244 70,3 7
20px Tschechien 2004 10,2 78.866 75,7 7.420 63,1 24
20px Ungarn 2004 10,1 93.030 73,2 7.251 55,0 24
20px Zypern 2004 0,7 9.250 11,3 16.177 76,1 6
20px Gesamt (EU 25) - 455,7 3.973.597 9738,0 22.911 91,8 730
KKS: Der Volumenindex des BIP in Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf wird relativ zum Durchschnitt der Europäischen Union (EU15), der zu 100 gesetzt ist, ausgedrückt. Ist der Indexwert eines Landes größer als 100, so hat dieses Land ein BIP pro Kopf über dem EU-Durchschnitt und umgekehrt. Die Zahlen beruhen auf einer Quelle von Eurostat.   Sitze 2004: Stand vom 26. Juli 2004.

Beitrittsbedingungen

Hauptartikel: Kopenhagener Kriterien

Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss ein Staat die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Bereits vor der Aufnahme von Beitrittsgesprächen müssen politische Kriterien erfüllt sein, die unter anderem eine Demokratische und Rechtsstaatliche Ordnung und die Achtung der Menschenrechte beinhalten. Vor dem tatsächlichen Beitritt muss eine funktionierende Marktwirtschaft bestehen, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standhalten kann. Außerdem muss das Beitrittsland sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen machen können.

Beitrittskandidaten

Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU

Die drei Säulen der Union

Hauptartikel: drei Säulen der Europäischen Union

Die Europäische Union ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht. Diese wurden 1993 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.

Europäische Union
  Erste Säule   Zweite Säule   Dritte Säule  
Europäische Gemeinschaften (EG) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)

 Außenpolitik:

 Sicherheitspolitik:

 

Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften (EG)

Die Europäischen Gemeinschaften sind supranationale Organisationen und bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, bis 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur EG. Entscheidungen im Rahmen der ersten Säule fallen innerhalb der Organe der EU, nach den in den Verträgen festgelegten Regeln. Die Gemeinschaften sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Bürger der Mitgliedsstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft ebenfalls zahlreiche Rechte und Pflichten.

Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik soll die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten koordiniert und gemeinsame Strategien beschlossen werden. Personell wird Sie durch den Hohen Vertreter für die GASP repräsentiert. Die Entscheidungen fallen intergovernmental durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn alle Staaten sich darauf einigen.

Ziele der Außenpolitik sind die Wahrung der gemeinsamen Interessen und Werte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Durchsetzung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Friedenserhaltung. Die Sicherheitspolitik (ESVP) stützt sich auf die Westeuropäische Union und zielt auf Abrüstung und eine Europäische Sicherheitsordnung.

Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (PJZS)

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist die dritte Säule und definiert lediglich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben jedoch keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch Rechtsakten umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden durch Regierungszusammenarbeit getroffen.

Weitergehende Verträge

Während die EU-Verträge den Kern der EU ausmachen und von jedem Mitgliedsland angenommen werden müssen, gibt es noch zahlreiche weitere multilaterale Verträge innerhalb der EU, denen die Mitgliedsstaaten freiwillig beitreten können. Beispiele dafür sind die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro, der 12 Staaten beigetreten sind und das Schengener Abkommen, durch das die Grenzkontrollen zwischen 15 Mitgliedsstaaten abgeschafft wurden.

Die politischen Organe der EU

Hauptartikel: Politisches System der Europäischen Union

Die Europäische Union folgt in seinem Aufbau dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative und hinsichtlich der Gesetzgebung den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Politisches System der Europäischen Union
Europäischer Rat Europäische Kommission Rat der Europäischen Union
(Ministerrat)
Europäisches Parlament
  200px|Europäische Kommission 200px|Rat der Europäischen Union 200px|Europäisches Parlament
  • fällt Grundsatzentscheidungen
  • legt allgemeine Leitlinien und Ziele fest
  • schlägt Gesetze vor
  • führt den Haushaltsplan aus
  • überwacht die Umsetzung der europäischen Gesetze, des Haushaltes und der EU-Programme
  • entscheidet über Gesetzesvorlagen der Kommission
  • stellt den Haushalt auf
  • schließt internationale Verträge
  • stimmt Gesetzen und dem Haushalt zu, bei Ablehnung Vermittlungsverfahren mit Ministerrat

Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist das oberste Organ der Union. Er setzt sich gegenwärtig aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer, deren Außenministern sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei die Außenminister und der Kommissionspräsident nur beratende Funktion haben. Der Europäische Rat hat innerhalb des politischen Systems der EU die Richtlinienkompetenz, das heißt, er legt Leitlinien und Ziele der EU-Politik fest. Der Rat ist jedoch nicht direkt am Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt. Die Ratspräsidentschaft rotiert momentan halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Exekutive, also das ausführende Organ der Union. Sie schlägt Gesetze vor (Initiativrecht) und kontrolliert deren Einhaltung. Der Präsident und die Mitglieder der EU-Kommission (Kommissare), die jeweils einem bestimmten Ressort vorstehen, werden von den Mitgliedsländern nominiert und durch das Europäische Parlament bestätigt. Momentan stellt jedes Mitgliedsland einen Kommissar. Die Europäische Kommission ist mit der deutschen Bundesregierung vergleichbar.

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines von zwei beschließenden Organen der Union. Er ist also Teil der Legislative, die in ihrer Zusammensetzung einem Zweikammersystem entspricht. Er repräsentiert innerhalb der Legislative die Mitgliedsländer und setzt sich je nach Politikfeld aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen zusammen. Der Ministerrat beschließt zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze. Je nach Politikfeld ist entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat notwendig. Der Ministerrat ist also innerhalb der Zweikammer-Legislative der EU das Oberhaus. Das am ehesten vergleichbare Organ im Deutschland wäre der Bundesrat.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der Legislative der Union. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt und repräsentiert damit innerhalb der Legislative die Bevölkerung. Das Europäische Parlament enthält zur Zeit 732 Abgeordnete. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch diesen Ländern eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen. In der Zweikammer-Legislative der Europäischen Union entspricht das Europäische Parlament damit dem Unterhaus. Die vergleichbare Institution in Deutschland ist der Bundestag.

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof ist das oberste Gericht und damit die Judikative, also das kontrollierende Organ, der Union. Neben dem eigentlichen Europäischen Gerichtshof existiert noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht erster Instanz. Beide Instanzen bestehen aus je einem Richter pro Mitgliedsstaat. Diese werden von den Regierungen ihrer Länder für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Alle drei Jahre erfolgt eine teilweise Neubesetzung beider Instanzen. Die im Deutschland mit den beiden Instanzen des Europäischen Gerichtshofs vergleichbaren Organe sind der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht.

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof enthält ein Mitglied aus jedem EU-Land und wird vom Ministerrat für sechs Jahre gewählt. Er kontrolliert den Haushalt der Union, also ihre Einnahmen und Ausgaben. Der Europäische Rechnungshof hat keine direkten Rechtsbefugnisse, sondern leitet seine Feststellungen direkt an die anderen Institutionen der Union weiter. Der Europäische Rechnungshof entspricht in seiner Funktion dem Bundesrechnungshof.

Politikfelder

Zollunion und Binnenmarkt

Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d.h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten darf weder durch Zölle oder Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Die Behinderungen durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen dauerten aber teilweise noch an und konnten erst durch Urteile wie die Cassis-de-Dijon-Entscheidung durchgesetzt werden. Für den Handel mit anderen Staaten gilt ein gemeinsamer von der EU bestimmter Zolltarif, durch den sich ein Großteil der Wirtschaftspolitik der EU realisiert. Aus diesem Grund ist die EU auch Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO), und wenngleich alle EU-Mitglieder auch eigenständige WTO-Mitglieder sind, ist es die EU, die für sie spricht.

Über die Zollunion hinaus geht der seit 1993 bestehende Binnenmarkt, der zusätzlich ein einheitliches Steuergebiet schafft und einen freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt. Die wichtigste Auswirkung des Binnenmarktes ist, dass es in Europa größtenteils keine nationalen Märkte mehr gibt, sondern nur noch einen europäischen Markt. Die Vorteile für den Verbraucher bestehen darin, dass es so eine größere Auswahl an Produkten gibt und dass der größere Konkurrenzdruck die Firmen zwingt, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen und/oder besserer Qualität anzubieten.

Wettbewerbspolitik

Um Wirtschaftskartelle und -monopole auf EU-Ebene zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, wurden mit dem EU-Wettbewerbskommissar die nationalen Kartellbehörden ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von nationalen Subventionen zuständig. Damit soll verhindern werden, dass einzelne Länder bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftliche schwache Regionen zulässig (z.B. Ostdeutschland).

Letztlich hat diese Wettbewerbspolitik dazu geführt, dass viele nationale Monopole, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnbereich, liberalisiert werden mussten und dadurch der Wettbewerb im Binnenmarkt sichergestellt wurde. Dies wurde in Teilen der europäischen und nationalen Öffentlichkeit kritisch gesehen, da dies auch zum Abbau von Arbeitsplätzen bei öffentlichen und privaten Unternehmen führt.

Wirtschafts- und Währungsunion

Hauptartikel: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Die Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Ländern. Mitglied waren alle damaligen Mitglieder der Europäischen Union. Die Länder verpflichteten sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik.

Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten als Buchungsgrundlage eingeführt. Ab dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den zwölf teilnehmenden Staaten der EU. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Staaten als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit gesehen.

Wirtschaftspolitik

thumb|250px|right|Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2000-2006 thumb|250px|right|Bruttoinlandsprodukt in der EU (Karte) thumb|250px|right|Bruttoinlandsprodukt in der EU (Diagramm)

Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003). Während die Strukturpolitik beispielsweise in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und Nichtregierungsorganisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Die EU hat mit dem Lomé-Abkommen und dem im Jahr 2000 nachfolgendem Cotonou-Abkommen einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der AKP-Staaten gewährt. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby haben Reformversuche in der Vergangenheit nur zu geringen Verbesserungen in diesem Bereich geführt.

Die europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind die wichtigsten Strukturfonds, sie sorgen für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen. Das erste Ziel und damit auch das wichtigste Ziel des EFRE ist, Regionen zu fördern deren BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt (z.B. Ostdeutschland). Dafür werden 80 % der Mittel verwendet und in Infrastrukturprojekte, Mittelstandsförderungen und Projekte im Gesundheitswesen und der Forschung gesteckt. Diese Regionen heißen dann Ziel-1-Regionen. Vom EFRE profitieren aber auch die so genannten Ziel-2-Regionen, sie erhalten 13 % der Mittel und unterstützten Regionen die von wirtschaftlicher Umstellung betroffen sind (z.B. aufgrund von Verarmung ländlicher Gebiete oder industriellem Rückgang). Mit den restlichen 7 % des Budgets werden schließlich die Programme URBAN und INTERREG finanziert. URBAN dient zur Förderung von Städten mit über 20.000 Einwohnern, die Probleme mit hoher Arbeitslosigkeit, Kriminalität oder Umweltverschmutzung haben und INTERREG fördert die interregionale und grenzüberschreiende Zusammenarbeit.

Für die regionale Entwicklung in den 25 Mitgliedsländern will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Mrd. Euro an Subventionen ausgeben. Aber Ostdeutschland, deren Förderungssumme sich bis Ende 2006 auf über 21 Mrd. Euro belaufen wird, wird dann wahrscheinlich nicht mehr zu den förderungswürdigen Ziel-1-Regionen gehören. Grund dafür ist die Osterweiterung 2004 und der damit verbundene schwächere BIP-Durchschnittswert der EU. Somit ist das BIP in Ostdeutschland besser als der ausschlaggebende 75 % BIP-Durchschnittswert und deshalb auch nicht mehr förderungswürdig.

Finanzhilfen und Förderprogramme

Hauptartikel: Förderprogramme der EU

Der größte Teil der Förderungen der EU fließt in die Agrarpolitik und in strukturpolitische Finanzinstrumente (z. B. in den europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in den europäischen Sozialfonds, in den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, sowie in die Steuerung der Fischerei). Oft werden diese Finanzhilfen nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedsländer. Meist handelt es sich dabei um große Infrastrukturprojekte.

Direkt bezahlt die EU-Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und Nichtregierungsorganisation (NROs). Sie laufen in Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft sowie in der EU-Außenpolitik. Überwiegend werden EU-interne Projekte gefördert. Mit externen Förderungen werden auch Projekte in Ländern, die der EU beitreten wollen, gefördert. Auch humanitäre Hilfe für die dritte Welt wird geleistet. Externe Förderung werden auch zur Unterstützung der Nachbarschaftsbeziehungen vergeben, sowie um die Stabilität zu sichern.

Die Europäische Union fördert auch neuen Technologien. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der wirtschaftliche Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards ausgebremst wird. Das ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) hat so mittlerweile weltweit verwendete Standards im Telekommunikationsbereich geschaffen (z.B. Euro-ISDN, GSM und DECT). Die EU verfolgt auch eine eigene Weltraum-Politik, deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit der ESA erfolgt. Für die Raumfahrt-Politik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.

Abkommen und Programme mit nicht EU-Ländern/Regionen

Die EU hat ein dichtes Netz von Verträgen mit seinen Nachbarn geschlossen. Sie verfolgt damit, genau wie im Inneren, den Ansatz, die Beziehungen zwischen Staaten als Ausgleich von Interessen zu sehen.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, militärische Stärkung

Hauptartikel: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union

Ein wichtiges Ziel der EU ist die Verteidigung und Vergrößerung ihrer militärischen Stärke: „Die Union ist dafür zuständig, eine gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweißen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen“ (Verfassungsentwurf Teil III, Art. I-12/4). Die EU-Staaten verpflichten sich ferner per Verfassung „ihre militärischen Fähigkeiten zu verbessern“. Eine Europäische Verteidigungsagentur soll eingerichtet werden mit der Aufgabe „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. Kritiker lehnen diese imperialen Ziele der EU ab.

Die Union besitzt kein eigenes Militär, sondern greift auf die Truppen der Mitgliedsländer zurück. Sogenannte Friedenseinsätze sollen dann in Zukunft unter Schirmherrschaft der EU stattfinden. Diese Friedenseinsätze sind jedoch umstritten, wie etwa der Kosovo-Krieg, der 1999 noch unter NATO-Befehl und mit Hilfe der Bundeswehr geführt wurde.

Kulturpolitik

Eine fördernde Politik der EU auf kulturellem Gebiet wurde durch den Vertrag von Maastricht ermöglicht, durch den die EU Kompetenzen auf diesem Gebiet erhielt. Die EU darf jedoch nur einen Beitrag leisten, muss die Maßnahmen der Nationalstaaten unterstützen und die Vielfalt der Kulturen achten und fördern. In der Förderperiode zwischen 1994 und 1999 führte die Union die Programme RAPHAEL, ARIANE und KALEIDOSKOP durch. Seit dem Jahr 2000 läuft das Rahmenprogramm KULTUR 2000. Gesondert ist die Aktion Kulturhauptstadt Europas zu sehen.

Finanzhaushalt

EU-Haushalt 2005 (Quelle)
Mitgliedsstaat Beitrag
(Mio. Euro)
20px Belgien 4.091
20px Dänemark 2.066
20px Deutschland 21.313
20px Estland 99
20px Finnland 1.512
20px Griechenland 1.848
20px Frankreich 16.888
20px Irland 1.366
20px Italien 13.996
20px Lettland 126
20px Litauen 211
20px Luxemburg 238
20px Malta 51
20px Niederlande 5.412
20px Österreich 2.209
20px Polen 2.367
20px Portugal 1.385
20px Schweden 2.817
20px Slowakei 382
20px Slowenien 285
20px Spanien 8.901
20px Tschechien 999
20px Ungarn 896
20px Vereinigtes Königreich 12.339
20px Zypern 157
20px Gesamt 101.954

Zur Finanzierung der Ausgaben der Europäischen Union verfügt diese über so genannte Eigenmittel, die man auch als Steuereinnahmen definieren könnte. Sie werden vor allem aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten erzielt, zu geringen Teilen auch aus eigenen Einnahmen, etwa aus Zöllen. Die Eigenmittel fließen der EU automatisch zu, es bedarf hierfür keines Beschlusses der einzelstaatlichen Behörden.

Die Hauptbeiträge der Mitgliedsstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Anteil der Staatseinnahmen aus Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt, denn die EU darf keine Kredite aufnehmen. Diese letzteren Einnahmen stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier das Vereinigte Königreich dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge (das heißt Beiträge vermindert um erhaltene Zahlungen) zurückerstattet bekommt.

Geschichtliche Entwicklung

Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Insbesondere wurde eine neue Einnahme auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommen (BNE) eingeführt, die sich durch Anwendung eines bestimmten Satzes auf die Summe der BNE aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992, 1,20 % des Gesamtbetrags des BNE der Gemeinschaft erreichte.

Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Obergrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27 % des BNE anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4 % auf 1 % gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993-1999 hat der Europäische Rat am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 2000-2006 geeinigt. Es wurde ein neuer Eigenmittelbeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Januar 2002 in Kraft trat.

Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde genauso beibehalten wie die auf 1,27 % des BNE festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurden eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung der Erhebungskosten einbehalten dürfen, von 10 % auf 25 % anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75 % in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50 % ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde insofern geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert wird.

Im Zuge der Festlegung des Finanzrahmens 2007-2013 wird von der Europäischen Kommission ein neuer Korrekturmechanismus gefordert, der den seit 1984 existierenden Sonderrabatt für das Vereinigte Königreich ablösen soll. Dieser brachte dem Königreich jährlich 4 Milliarden Euro Ersparnis. Die Neuregelung würde stufenweise zwischen 2008 und 2012 eingeführt und sähe vor, den Geberländern deren Nettobeitrag 0,35 % ihrer Wirtschaftsleistung überschreitet, 2/3 des überschreitenden Betrags zu erstatten. Die Finanzierung dieser Erstattung soll aus dem allgemeinen EU-Haushalt erfolgen. Die Kommission hat errechnet, dass der Anteil im Falle des Vereinigten Königreiches von 0,25 % auf 0,46 % ansteigen würde, im Falle Deutschlands auf 0,49 %.

Künftiger Finanzrahmen

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Finanzierung 2007-2013 sieht wie folgt aus:

Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Zahlungsermächtigung in Mrd. Euro 124,6 136,5 127,7 126,0 132,4 138,4 143,1
Verpflichtungsermächtigung in Mrd. Euro 133,6 138,7 143,1 146,7 150,2 154,3 158,4
Deutscher Finanzierungsanteil in Mrd. Euro 26,9 29,5 27,5 27,1 28,5 29,7 30,7

Kritikpunkte

Eurokratie und Demokratiedefizit

Mit der Wortschöpfung Eurokratie wird kritisiert, dass die Entscheidungen innerhalb der EU von einer gesichtslosen Bürokratie getroffen würden, die niemandem verantwortlich sei und von niemandem gewählt wird. Die Eurokratie soll dabei das Gegenteil zur Demokratie darstellen. Die EU-Kommissare, die im Schnitt alle fünf Jahre wechseln und selbst nicht von der Bevölkerung, sondern von den Regierungschefs der Mitgliedsländer gewählt werden, hätten innerhalb ihrer Behörde letztendlich gar keine Macht - die läge bei den Verwaltungsbeamten.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik einiger Politikwissenschaftler, die auf ein Demokratiedefizit innerhalb der EU hinweisen. Insbesondere wird eine ungenügende demokratische Legitimierung verbindlicher Entscheidungen festgestellt. Denn der Rat der Europäischen Union als wichtigstes Entscheidungsorgan der EU wird ausschließlich von den nationalen Regierungen kontrolliert, ohne dass nationale Parlamente oder das Europäische Parlament eine ausreichende Kontrollmöglichkeit haben. Dies führe dazu, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, ein Grundprinzip jeder funktionierenden Demokratie, im Rat aufgehoben wird. Die Regierungen (also die Exekutive) üben im Rat ohne parlamentarische Kontrolle legislative Funktion aus. Andere Politikwissenschaftler halten jedoch die Legitimation des Rates als Gremium demokratisch gewählter Regierungen für ausreichend. Zudem verweisen sie auf eine mögliche zusätzliche Legitimation durch gute und effiziente Entscheidungen (Output-Legitimation).

„Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend“ - Günter Verheugen, ehem. EU-Erweiterungskommissar

Verwaltungskosten

Die zahlreichen Organe der EU und die von ihnen erlassenen Richtlinien und Verträge erfordern eine Vielzahl von Beamten zu ihrer Ausführung und Kontrolle. Insbesondere durch die 21 offiziellen Amtssprachen entstehen zusätzliche Kosten, da sämtliche gesprochenen und geschriebenen Texte in jede andere Sprache übersetzt werden müssen. Dennoch hat die Europäische Union weniger Beschäftigte als manche Großstadt.

Verlust an regionalen Eigenheiten

Während durch die Gründung des Binnenmarktes einerseits mehr Wettbewerb erreicht werden könnte, gingen die dafür notwendigen Vereinheitlichungen und Marktöffnungen oft zu Lasten regionaler Eigenheiten. So entschied beispielsweise der Europäische Gerichtshof, dass das für Deutschland traditionell wichtige Reinheitsgebot für deutsches Bier nicht auf importiertes Bier angewandt werden darf. Andererseits schützt die EU ganz explizit regionale Besonderheiten durch den Schutz geografischer Herkunftsangaben. So dürfen sich nur in Nürnberg produzierte Bratwürste, Original Nürnberger Rostbratwurst nennen, für Thüringer Bratwürste gilt gleiches.

Korruption

Hauptartikel: Korruption in der EU

Da immer mehr Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich zunehmend das Problem der Korruption sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Um Korruption und Schattenwirtschaft zu verhindern sowie die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Mittel sicherzustellen, überwacht die EU-Behörde Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) die Vergabe von EU-Aufträgen.

Literatur

Siehe auch

Weblinks


right| Beurteilung: 22px Dieser Artikel ist in die Liste der Lesenswerten Artikel aufgenommen worden.

! Kategorie:Europa Kategorie:Politische Organisation Kategorie:Internationale Wirtschaftsorganisation Kategorie:Politologie Kategorie:Zoll

See also: Europäische Union, 1. Januar, 1. Juli, 1. Mai