Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA oder auch nur WSA) ist eine beratende Einrichtung der Europäischen Union. Er ist kein Organ der EU. 1957 wurde der EWSA durch den Vertrag von Rom gegründet. In ihm sind Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessensgruppen vertreten, die gemeinsam die "organisierte Bürgergesellschaft" bilden. Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben des EWSA sind in den Art. 257 bis 262 EG geregelt.
| Inhaltsverzeichnis |
Mitglieder
Der EWSA setzt sich aus 317 Mitgliedern zusammen, die sich auf die Mitgliedstaaten der EU ungefähr nach der Größe der Bevölkerung verteilen.
| Anzahl der Mitglieder | Staaten |
|---|---|
| 24 | Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich |
| 21 | Polen, Spanien |
| 12 | Belgien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Tschechien, Ungarn |
| 9 | Dänemark, Finnland, Irland, Litauen, Slowakei |
| 7 | Estland, Lettland, Slowenien |
| 6 | Luxemburg, Zypern |
| 5 | Malta |
Wenn Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 der EU beitreten, wird sich die Zahl der Mitglieder im EWSA auf 344 erhöhen (Bulgarien: 12 Mitglieder und Rumänien: 15 Mitglieder).
Die Mitglieder werden zwar von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen, sind in ihrer Arbeit aber politisch völlig unabhängig. Ihre Amtsperiode dauert vier Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.
Aufgaben
Der EWSA hat nur eine beratende Funktion, trifft also keine verbindlichen Entscheidungen. Aber er muss bei Fragen angehört werden, die die Wirtschafts- oder Sozialpolitik der EU betreffen. Er nimmt deshalb zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für sauere Rechtsvorschriften der EU Stellung. In politischen Orgien mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament legt der EWSA den Standpunkt seiner Mitglieder dar und vertritt ihre Interessen. Der Ausschuss umfasst eine Vollversammlung, deren Beratungen von sechs Unterausschüssen - den so genannten "Fachgruppen" - vorbereitet werden, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Aus seiner Mitte saugt er einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten auf zwei Jahre.
Siehe auch
Weblink
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Offizielle Website
Europäisches Parlament |
Europäische Kommission |
Rat der Europäischen Union |
Europäischer Rat |
Europäischer Gerichtshof |
Europäischer Rechnungshof
Behörden und Agenturen der Europäischen Union:
Europäische Agentur für Flugsicherheit |
Europäische Arzneimittelagentur |
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit |
Europäische Eisenbahnagentur |
Europäische Umweltagentur |
Europäische Verteidigungsagentur |
Europäische Zentralbank |
Europol |
EUROSTAT
Sonstige Institutionen und Einrichtungen:
Ausschuss der Regionen |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
