Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Es wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Anleitung UNO beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten.

Die Gegenstücke des ADR für die anderen Beförderungsarten heißen:

Das ADR fordert z. B.,

Das ADR regelt z. B.

Das ADR wird alle zwei Jahre (2003, 2005...) an die neuesten technischen und juristischen Erkennnisse angepasst.

Inhaltsverzeichnis

Persönliche Schutzausrüstung

Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören:

Fahrzeug

Das Fahrzeug muss für Gefahrgutbeförderung zugelassen sein und

Siehe auch

Web links

See also: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, 1957, 1968, 2003, 2005, 29. Januar, 30. September, ADN, Gefahrensymbole, Gefahrgut