Evidenz (Philosophie)

Die Evidenz (lat. evidentia, Anschaulichkeit) bezeichnet in der Philosophie soviel wie: offenbar sein, Anschaulichkeit, einer Nachprüfung nicht bedürftig; wird aber auch im Sinne von höchster Einsicht, zur Gewissheit führender Einsicht, verwendet.

Die Grenzen des Evidenzproblems

Das Problem der Evidenz ist seiner Bedeutung und Geltung nach sehr umstritten. Die besondere Problematik liegt darin, dass keine klare Bestimmung der Grenzen zwischen logisch-erkenntnistheoretischer und psychologischer Bedeutung und Geltung zu treffen ist.

Vertreter wie Gegner des Evidenzproblems berufen sich auf daraus folgende Schwierigkeiten. Für die Bedeutung, die den Problemen der Evidenz beigemessen wird, wie für die Art ihre Lösung ist letztlich der jeweilige philosophisch-weltanschauliche Standpunkt entscheidend.

Zu den verschiedenen Auffassungen zur Evidenz

Nicolai Hartmann z.B. unterscheidet zwischen subjektiver und objektiver Evidenz. In psychologistischen Auffassungen wird Evidenz häufig als "Evidenzgefühl", als Gefühl des Überzeugtseins verstanden.

Bezüglich der Anschaulichkeit bei der Begründung eines Beweises äußerte sich Cicero wie folgt:"wird die Evidenz durch Beweis nur geschmälert".

John Locke nennt die Evidenz den höchsten Grad des intuitiven, unmittelbaren Wissens. Franz Brentano entwickelte eine "Philosophie der Evidenz". Für ihn ist Evidenz nicht weiter definierbar, sondern nur in unmittelbar einsichtigen Urteilen erlebbar. Urteile mit Evidenz aufstellen heißt für ihn, sich der Wahrheit der Urteile sicher sein. Allgemeingültigkeit folgt aus der Evidenz der Urteile.

Edmund Husserl entwickelt, angeregt durch Brentano, die Phänomenologie mit dem Schlüsselbegriff der "Wissensschau". Für ihn ist Evidenz "ein Sehen, Erfassen des selbstgegebenen, wahren Sachverhalts".

Zur Klärung des Verhältnisses von Evidenz zur Wahrheit

Zu dem Raum, der durch Evidenz gekennzeichnet ist, gehört notwendig der Übergang vom Subjektiven der Wahrnehmung zum Objektiven eines Gegenstands, woraus einige vermeintliche Widersprüchen entstehen, da die subjektive Wahrheit einen ganz anderen Blickwinkel als der objektive darstellt.

Aber Evidenz meint gerade auch die Form der Wahrnehmung, die Form des Gewahrwerdens von Wahrheit, und kann nie auf einen vom Wahrnehmen getrennten objektiven Gegenstand reduziert werden.

Der idealistische Ausgangspunkt ist diesen Auffassungen zum Evidenzproblem gemeinsam. Gemeinsam ist ihnen auch die psychologistische Orientierung.

Wenn aber, wie Brentano behauptet, das "Erlebnis der Evidenz der Wahrheit zugrunde liegt", dann stellt das die wirklichen Beziehungen auf den Kopf. Nicht Evidenz liegt den wahren Urteilen zugrunde, sondern ihre objektive Wahrheit bedingt ihre Evidenz.

Diese Umkehrung ist wesentlich, denn ein Urteil gilt vor allem dann als evident, wenn seine Wahrheit durch die Übereinstimmung mit der objektiven Wirklichkeit unzweifelhaft einsichtig bewiesen wurde.

See also: Evidenz (Philosophie), Cicero, Edmund Husserl, Franz Brentano, John Locke, Nicolai Hartmann, Phänomenologie, Evidenzproblem