Exekutive

Die Exekutive (von lat. exsequi = ausführen, auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt) ist in der Staatstheorie eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung) neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung).

Sie umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, z.B. mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern basieren vielmehr auf bestehenden Gesetzen.

Zur Exekutive gehören in Deutschland die Bundesregierung, die Länderregierungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane, wie zum Beispiel Polizei und Finanzamt.

In der Schweiz heißt die Exekutive auf Bundesebene Bundesrat und auf kantonaler Ebene Regierungsrat (seltener Staatsrat oder schlicht Regierung). Bundesrat und Regierungsrat ist dabei sowohl die Bezeichnung des Gremiums, wie auch der Titel jedes Mitgliedes des Gremiums. Die Kompetenzbereiche der Bundes- und Regierungsräte heißen Departemente (Ministerien). Die Vollzugsorgane sind den Departementen untergeordnet.

See also: Exekutive, Bundesrat (Schweiz), Bundesregierung (Deutschland), Deutschland, Finanzamt, Gesetzgebung, Gewalt, Gewaltenteilung, Judikative, Kanton (Schweiz)