Facharbeit
Eine Facharbeit ist eine Arbeit, die von Schülern zielgerichtet zur Leistungskontrolle selbstständig erarbeitet wird, häufig als eine Art Abschlussarbeit der Kollegstufe oder im Rahmen der besonderen Lernleistung, die seit kurzem optional ins Abitur eingebracht werden können. Dabei wird meist ein Thema durch den Lehrer vorgegeben. Die Anforderungen sollen denen einer Universitätsarbeit ähnlich sein.
Die Regelungen zur Facharbeit sind in den unterschiedlichen Bundesländern verschieden:
- In Niedersachsen wird die Facharbeit in der 12. Jahrgangsstufe in einem der beiden Leistungskurse angefertigt. Zur Kontrolle der eigenständigen Anfertigung ist eine mündliche Vorstellung der Arbeit erforderlich. Das Thema wird entweder von der Lehrkraft nach den vermuteten Interessen des Schülers vergeben, der Schüler kann aus einer Liste wählen oder - was selten vorkommt, da in der Umsetzung problematisch - der Schüler kann sich das Thema frei aussuchen. In welchem Kurs die Facharbeit zu erstellen ist, kann die Schule frei entscheiden. Die Vergabemethode des Themas ist gar der Lehrkraft überlassen. Hinzu kommt, dass die Facharbeit auch zu zweit gemacht werden kann. Es muss aber gewährleistet sein, dass die Lehrkraft unterscheiden kann, wer von beiden Schülern was geschrieben hat. Zusätzlich vergrößert sich auch der Umfang der Facharbeit.
- In Berlin muss die Facharbeit im zweiten Halbjahr der zweijährigen Oberstufenlaufbahn beantragt werden (i. d. R. 2. Halbjahr der 12. Jahrgangsstufe). Der Antrag muss den Titel sowie eine grobe Themenangabe enthalten. Des Weiteren muss in dem Antrag vermerkt sein, welchem Fach die Arbeit zugerechnet werden soll. Dies ist i. d. R., jedoch nicht zwingend, eines der vier Prüfungsfächer im Abitur. Die Schule prüft den Antrag. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Schüler zu Beginn des dritten Halbjahres mitgeteilt. Bei Zustimmung wird dem Schüler ein Lehrkörper als Ansprechpartner genannt, der ihn unterstützt und die Arbeit bewertet. Des Weiteren wird ihm ein Abgabetermin für seine Arbeit genannt, der i. d. R. um die Zeit der schriftlichen Abiturprüfung liegt.
Die Arbeit muss in mind. zweifacher Ausführung abgegeben werden (i. d. R. 1 Exp. für den Erst- und Zweitkorrektor, 1 Exp. für den Abiturvorsitzenden). Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Schriftlichen Arbeit findet zusammen mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der anderen schriftlichen Abiturprüfungsfächer statt.
Im Rahmen der mündlichen Prüfung findet ein Kolloquium statt, zu dem der Abiturvoristzende, der betreuende Lehrer, ein weiterer mit dem Fach vertrauter Lehrer und i.d.R. auch die Schulleitung anwesend sind. Den Prüfungsvorsitz hat der Abiturvorsitzende, die Befragung wird von dem betreuenden Lehrer durchgeführt. Ein Protokoll wird durch den zweiten Fachlehrer geführt. Die Prüfung ist öffentlich. Schulfremde können auf Antrag zugelassen werden. Besucher haben nicht das Recht auf Wortergreifung. Die Bewertung des Kolloquiums findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit direkt nach dessen Beendigung statt.
Das Ergebnis wird dem Schüler nach Abschluss aller mündlichen Prüfungen schriftlich mitgeteilt. Der Schüler kann daraufhin entscheiden, ob er die Arbeit in sein Abitur einbringen möchte oder nicht. Er soll dabei durch den Pädagogischen Koordinator der Schule unterstützt werden. Bei der Entscheidung ist zu beachten, dass die vier Prüfungen in den Prüfungsfächern bei Einbringen der Facharbeit nur dreifach (statt vierfach) in den dritten Abiturblock zählen, der schriftliche Teil der Facharbeit ebenfalls dreifach und das Kolloquium einfach. (vgl.: Abschluss der gymnasialen Oberstufe)
- In Rheinland-Pfalz muss seit Kurzem in der Jahrgangsstufe 12 eine Facharbeit in einem der drei Leistungskurse geschrieben werden. Diese soll innerhalb eines halben Jahres fertiggestellt werden und dem Umfang von etwa 30 Schulstunden entsprechen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine BLL mit dem doppelten Umfang anzufertigen, diese ist nicht auf bestimmte Fächer beschränkt und zählt gegenüber den übrigen Abiturarbeiten 1,3fach.
- In Nordrhein-Westfalen muss im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 eine Facharbeit in einem schriftlich belegten Kurs (egal ob Grundkurs oder Leistungskurs) angefertigt werden. Sie ersetzt in dem gewählten Fach die erste Klausur im zweiten Halbjahr. Die Fächervergabe für die Arbeiten wird den Schulen überlassen. Die Facharbeit ist in NRW sehr umstritten, da viele der Meinung sind, dass eine solche Arbeit in keinem Fall als Ersatz gleichstark wie eine Klausur bewertet werden kann und so ist immerwieder eine Abschaffung im Gespräch.
- In Schleswig-Holstein müssen seit dem Schuljahr 2003 / 2004 in den zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufen 12 & 13 je eine Facharbeit in beiden Leistungskurs (insgesamt also vier) angefertigt werden. Sie ersetzen keine Klausuren sondern zählen als mündliche Noten. Ein weit gefasstes Thema wird meistens vom Kurslehrer vorgegeben, die Schüler/innen müssen alleine oder in Partnerarbeit eine konkrete Fragestellung finden und bearbeiten. In den meisten Fächern müssen eine umfangreiche schriftliche Arbeit abgegeben und eine mündliche Präsentation gehalten werden.
Siehe auch:
- Abitur in Bayern
- Abitur in Thüringen
- Regeln für wissenschaftliches Arbeiten
Kategorie:Pädagogik
