Fachhochschule
Eine Fachhochschule (FH) ist eine Hochschule für natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche, technische und künstlerische Fächer. Manche Fachhochschulstudiengänge ermöglichen ein Studium neben der Berufstätigkeit. Eine spezielle Form der Fachhochschule ist die Fernfachhochschule.
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Allgemein
Einordnung der Fachhochschule in der Bildungslandschaft Europas
In der Bologna-Erklärung von 1999 wurde das Ziel gesteckt, bis 2010 im europäischen System der Hochschul- und Studiensystemen eine grössere Kompatibilität und bessere Vergleichbarkeit mittels der ECTS-Punkte zu erreichen. Inzwischen haben als Konsequenz auch viele Fachhochschulen in Deutschland und der Schweiz auf das neue System umgestellt und bieten als Studienabschlüsse Bachelor und Master an.
Ausrichtung und Methodik
Fachhochschulen bilden ihre Studenten auf wissenschaftlicher Grundlage anwendungsorientierter als Universitäten aus. Der Studienbetrieb an Fachhochschulen orientiert sich in erster Linie an der Lehre; Forschung hat eine weniger gewichtige, wenn auch wichtiger werdende Rolle. Fachhochschulen sind allerdings besonders bemüht um einen Wissenstransfer - vor allem im Technologiebereich - zur Wirtschaft (zum Beispiel in Technologietransferzentren/-instituten, die FHs angegliedert sind).
Deutschland
Da die Fachhochschulen, wie auch die Universitäten, über ein breitgefächertes Studienangebot verfügen, verwenden sie seit einigen Jahren die englische Zusatzbezeichnung "University of Applied Sciences", übersetzt als "Universität für angewandte Wissenschaften". In einigen Bundesländern, beispielsweise Baden-Württemberg, werden die Fachhochschulen ab 2005 folgerichtig in "Hochschule für ..." (und dann Nennung der jeweiligen Fachrichtungen, beispielsweise Technik, Wirtschaft, Design etc.) umbenannt. Der Begriff der "wissenschaftlichen Hochschulen", mit dem Hochschulen mit Promotionsrecht gemeint sind, als Abgrenzung zu den Fachhochschulen soll künftig im hochschulpolitischen Sprachgebrauch unterbleiben, da dies impliziert, dass es auch "unwissenschaftliche" Hochschulen gibt. In Deutschland gibt es auch Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV).
Voraussetzungen
Das Studium an einer Fachhochschule setzt in der Regel zusätzlich zum Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder der Fachhochschulreife ein fachbezogenes Vorpraktikum voraus. Eine fachspezifische Berufsausbildung oder ein einjähriges Praktikum im Rahmen der Fachoberschule wird üblicherweise als Praktikum anerkannt.
Das Studium zum Fachhochschul-Diplom kann in der Regelstudienzeit von 8 oder 9 Semestern absolviert werden. Im Studium sind meist ein oder zwei Praxissemester enthalten.
Abschluss
Fachhochschulen verleihen ihren Absolventen seit 1980 (Hochschulrahmengesetz von1973) den akademischen Grad in Form des Diploms mit Angabe der Fachrichtung (zum Beispiel Diplom-Ingenieur, -Kaufmann/-Betriebswirt, Sozialarbeiter, und so weiter.) und seit 1987 mit dem Zusatz "FH" (zum Beispiel Diplom-Betriebswirt (FH)). Durch die Umstrukturierung der Hochschulen werden heute in vielen Studienfächern auch oder nur noch die Abschlußbezeichnungen Bachelor und Master vergeben.
Im Gegensatz zu Universitäten besitzen Fachhochschulen kein Promotions- und Habilitationsrecht. FH-Absolventen können nur an einer Universität promovieren, wobei FH-Professoren als Zweitgutachter agieren können. Die Anerkennung eines FH-Abschlusses, zwecks der Promotion an einer Universität, stellt im Allgemeinen kein Problem dar, allerdings kommt es im Einzelnen vor, dass ein FH-Absolvent 1 oder 2 Semester auf der Universität in seinem Fachgebiet studieren muss um eine vollständige Promotionsanerkennung zu erhalten.
Bezüglich des Bachelor- beziehungsweise Bakkalaureat-Abschlusses sind die FH-Absolventen und die Universitäts-Absolventen (rechtlich) gleichgestellt. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Staat oder Kommune) erfolgt die Regeleinstufung in den gehobenen Dienst. Beim Master ist es üblich, Universitätsabsolventen generell, FH-Absolventen bei Akkreditierung des eigenen Studiengangs in den höheren Dienst einzustellen.
Die Zahl der Studenten an deutschen Fachhochschulen variiert stark: von einigen hundert Studierenden bis zu 18.000 Studierenden (FH Köln, Stand 2004). Bei den staatlichen Fachhochschulen zeichnet sich aufgrund von Sparmaßnahmen ein Trend zur Zusammenlegung kleinerer Fachhochschulen ab.
Geschichte der deutschen Fachhochschulen
Die ersten Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland gingen in den frühen 1970er Jahren (neu geschaffenes Hochschulrahmengesetz 1973) aus den Ingenieurschulen und aus Höheren Fachschulen (zum Beispiel für BWL oder Sozialpädagogik) hervor. Die Absolventen der Ingenieursschulen nannten sich bis Mitte der 1960er Jahre Ingenieur i. V. mit der jeweiligen Fachrichtung; später (ab etwa 1967) wurde ihnen als Abschluss die staatliche Bezeichnung Ing. (grad.) (graduierter Ingenieur) verliehen.
Dem FH-Absolventen wurde dagegen (bis 1977/1978, je nach Bundesland) der Abschlusstitel als akademischer Grad verliehen und ab 1977/1978 (je nach Bundesland und Landeshochschulgesetz) als Diplom. Seit Mitte der 1990er Jahre mit dem Zusatz "FH". Wobei der Zusatz auch nach 1987 eine Zeit lange nicht in allen Bundesländern (beispielsweise Nordrhein-Westfalen) vergeben wurde. Frühere Graduierungstitelträger wurden nachdiplomiert.
Auch in der DDR gab es neben den Universitäten weitere Hochschultypen, die als Hochschule der DDR, Ingenieurschule der DDR oder Fachschule der DDR bezeichnet wurden.
Bis etwa 2000, je nach Bundesland und Hochschule, war das Diplom (FH) der traditionelle Abschluss der Fachhochschulen; einige FH-Studiengänge bieten seit einiger Zeit nur noch Bachelor- und/oder Masterstudiengänge an.
Österreich
Der Beschluss zum Aufbau von Fachhochschulen wurde von der österreichischen Bundesregierung im Jahr 1990 gefasst. Im Studienjahr 2004/05 gab es 18 Fachhochschulen und andere Erhalter von FH-Studiengängen mit insgesamt 25.554 Studienplätzen. Circa ein Drittel der 136 angebotenen FH-Studiengänge ist berufsbegleitend organisiert.
Schweiz
Lange waren in der Schweiz die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) und die Höhere Technische Lehranstalt (HTL, kurz `Technikum` oder `Tech` genannt) die einzige mögliche akademische Weiterbildung nach einer Berufslehre. Mit dem am 6. Oktober 1995 in Kraft gesetzten Fachhochschulgesetz des Bundes wurden diese rund 70 höheren Fachschulen in sieben (organisatorische) Fachhochschulen zusammengefasst. Heute (2005) wird in verschiedenen Fachhochschulkreisen intensiv darüber diskutiert, die Anzahl der Schuleinrichtungen auf ca. 30-40 zu senken.
Die Voraussetzung zu einem FH-Studium ist eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmatura oder eine abgeschlossene Matura mit einem Praxisjahr im entsprechenden Bereich.
Durch die Integration in den Bologna-Prozess starten an den Schweizer Fachhochschulen im Herbst 2005 erstmals Bachelorstudiengänge. Masterstudiengänge werden voraussichtlich ab Herbst 2008 verfügbar sein. Bis dahin wird der Titel eines Ingenieurs FH oder der Namen des Studienganges mit hintenangestelltem `FH` verliehen. Diese werden nach Abschluss der ersten Bachelor-Studiengänge in entsprechende Titel umgewandelt werden können.
Neben den sieben staatlichen Fachhochschulen wurde im März 2005 vom Bundesamt für Berufsbildung auch erstmals eine Private Fachhochschule bewilligt. Es sind dies die AKAD und die PHW, welche in der Fachhochschule Kalaidos geführt werden.
Siehe auch
- Liste deutscher Hochschulen
- Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Schweizer Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
Weblinks
- Österreichischer Fachhochschulrat - Fachhochschulen in Österreich
- - Fachhochschulportal Österreich
- - Fachhochschulportal Schweiz
