Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV, auch Verwaltungsfachhochschulen) sind interne Fachhochschulen des Bundes und der Bundesländer. Sie dienen der Ausbildung der Anwärter für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung und zum Teil auch in der Rechtspflege, indem sie die für die Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten vermitteln.

Die Ausbildung findet zum einen in fachtheoretischen Studien an den Fachhochschulen und zum anderen in fachpraktischen Abschnitten während Praktika bei verschiedenen Behörden oder Gerichten statt. Die Studierenden stehen während ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Sie führen Dienstbezeichnungen, die meist das Eingangsamt ihrer Laufbahn kennzeichnen mit dem Zusatz „Anwärter“, z. B. „Finanzanwärter“ (Bereich Steuer und Zoll) oder „Regierungsinspektoranwärter“ (allgemeine innere Verwaltung) oder „Kommissaranwärter“ (Polizei). Im Justizbereich kennzeichnet die Dienstbezeichnung „Rechtspflegeranwärter“ die Funktion „Rechtspfleger“.

Die Auswahl an Ausbildungsrichtungen umfasst nahezu das gesamte Gebiet der öffentlichen Verwaltung, so gibt es unter anderem Fachbereiche in den Richtungen Steuern, Polizei, allgemeine innere Verwaltung, Forstwirtschaft, Justizvollzug usw.

Da es sich um verwaltungsinterne Einrichtungen handelt, kann dort nur studieren, wer von einer dienstherrenfähigen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts an die Fachhochschule abgeordnet wird. Ausnahme ist zur Zeit die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, die einige ihrer Studiengänge externalisiert hat. Möglicherweise zeichnet sich hier ein Trend zur Ausgliederung der Ausbildung beziehungsweise des Studiums aus dem öffentlichen Dienstrecht aus, wie es beim Lehrerberuf oder auch den juristischen Berufen schon teilweise der Fall ist.

Das Studium ist meist in die drei Abschnitte Grund-, Haupt und Abschlussstudium gegliedert, die durch Praktikaabschnitte von einander getrennt sind. Es dauert, je nach Bundesland drei bzw. vier Jahre und endet mit der Verleihung eines Diplomgrades (FH), z. B. in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“, in der Fachrichtung Steuerverwaltung „Diplom-Finanzwirt (FH)“, in der Fachrichtung Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“ oder im Justizbereich „Diplom-Rechtspfleger (FH)“.

Weblinks

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

See also: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Anstalt des öffentlichen Rechts, Behörde, Bundesebene (Deutschland), Bundesland (Deutschland), Dienstbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung, Dienstherr, Diplomverwaltungsbetriebswirt, Diplomverwaltungswirt, Fachhochschule