Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife ist ein Schulabschluss, der zu einem Studium an einer Fachhochschule oder Gesamthochschule berechtigt. Seit dem Wintersemester 2004/2005 berechtigt die Fachhochschulreife in Hessen auch zu einem Studium eines gestuften Studienganges an einer Universität. In bestimmten Fällen kann auch das Studium an einer Berufsakademie mit der Fachhochschulreife aufgenommen werden, i.d.R. wird hierfür aber die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife (Abitur) verlangt.
Die allgemeine Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen Schüler nach Abschluss der Klasse 12 an Gymnasien (bestimmte Mindestpunktzahl) und Gesamtschulen, an einem Berufskolleg oder an einer Fachoberschule (FOS). In einigen bundesdeutschen Ländern auch durch allgemeinbildende Zusatzfächer auf Oberstufenniveau in Verbindung mit einer Berufsausbildung an Berufsschulen oder Fachschulen (beispielsweise Techniker- oder Sozialpädagogikschulen). Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges, einschlägiges Berufspraktikum oder durch eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung erlangt.
Liegt ein Zeugnis der mittleren Reife und eine (mindestens zweijährige) Berufsausbildung vor, erfolgt bei der Fachoberschule die Einstufung in die Klasse 12. Ansonsten muss zuvor die Klasse 11 der Fachoberschule besucht werden, die aus einem integrierten berufsbezogenen Anteil (Praktikum) und einem schulischen Anteil besteht. Das gilt nicht für alle Bundesländer, z.B. Bayern. (siehe Links)
Der umgangssprachliche Begriff "Fachabitur" ist nicht eindeutig definiert und wird oftmals für die Fachhochschulreife, seltener noch für die fachgebundene Hochschulreife benutzt.
Weblinks
- PDF-Datei: "Verordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg"
- FHR in Bayern
- Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen
- Neuer Paragraph 63 des Hessischen Hochschulgesetzes, nachdem die Fachhochschulreife zum Studium eines gestuften Studienganges an einer Universität genügt.
