Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat besteht aus einer bestimmten Anzahl gewählter Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden eines Faches oder einer Fächergruppe (Fachschaft) oder Studienrichtung (z.B. Fachschaftsrat Lehramt) in der Bundesrepublik Deutschland.
In manchen Bundesländern ist er als gesetzliches Organ der verfassten Studierendenschaft vorgesehen und verfügt über eigene Geldmittel. Die Aufgaben des Fachschaftsrates sind von Bundesland zu Bundesland verschieden (je nachdem, ob es eine gesetzlich vorgesehene Vertretung gibt oder nicht). Praktisch gibt es einige Aufgaben, die jeder Fachschaftsrat wahrnimmt oder an Fachschaftsmitglieder delegiert. Dazu gehören etwa die Erstsemester-Betreuung, die Beratung von Studierenden verschiedener Studienphasen, Beratung studierwilliger Schülerinnen und Schüler, die Organisation der Fachschaftsfete, das Erstellen von Klausursammlungen sowie das Sammeln von Prüfungsprotokollen - und bei natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen Praktikumsversuchsprotokollen. Darüber hinaus entsendet – je nach Hochschulgesetzgebung und -organisation – der Fachschaftsrat Vertreter in die verschiedenen Gremien wie Prüfungsausschüsse oder Fakultätsrat.
Zu seinen Aufgaben gehört ebenfalls die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern zu Bundesfachschaftentagungen, etwa der KoMa (Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften) oder der ZaPF (Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften) oder die BuFaK (Bundesfachschaftskonferenz der Wirtschaftswissenschaften).
In einigen Bundesländern (etwa Berlin) ist die Bildung der Fachschaftsräte umstritten, da sie eine Dopplung der von den Studierenden gewählten Gremien bedeuten. Die Aufgaben der Fachschatsräte übernehmen hier in der Regel freiwillig arbeitende Fachschaftsinitiativen, eine Konstituierung des gewählten Fachschaftsrates wird abgelehnt. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Fachschaftsräte wiederum aus ihrer Mitte eine Studierendenvertretung wählen sollen, die neben dem bereits fest etablierten Gremien wie dem Studierendenparlament (StuPa) sowie dem Allgemeinen Studierendenausschuß (AStA) agieren soll.
An der Bremer Universität werden die Fachschaftsräte StugA (Plural: Stugen) genannt. Entstanden ist dieser Name aus der Geschichte der Uni als Reform-Universität heraus, da man bestimmte Bezeichnungen bei der Gründung nicht übernehmen wollte. Die Abkürzung steht offiziell für Studiengangs-Ausschuß, inoffiziell wird aber Studiengangs-Aktive bevorzugt, da deutlich gemacht werden soll, dass die Mitarbeit nicht von einer offiziellen Wahl abhängen soll.
