Fallrecht

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Fallrecht stützt sich im Unterschied zu kodifizierten Recht auf Tradition und Präzedenzfälle, die aus früherer Rechtssprechung enstammen. Im Fallrecht wurde Handelsrecht nicht als eigenständiges Gebiet anerkannt. Auch der Begriff "Höhere Gewalt" ist anders definiert. Der Begriff kann sich nur auf Überschwemmunge, Stürme und anderen Naturgewalten beziehen, außer der Geltungssbereich wird vertraglich ausgeweitet. Bei kodifizierten Recht gelten auch jene Schäden als "höhere Gewalt", die aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen, und die auch mit angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können.

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