Familiensache

Im deutschen Recht sind Familiensachen nach § 23b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestimmte Verfahren, für deren Entscheidung die Familiengerichte zuständig sind. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um

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</div> Kategorie:Familienrecht Kategorie:Zivilprozessrecht

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