Familienstammbuch
Ein Familienstammbuch führen Familien meist bei ihren persönlichen Unterlagen.
Es enthält zum Beispiel die Abschrift des Familienbuches, ausgestellt am Tag der Eheschließung, Abstammungsurkunden der Kinder, Bescheinigungen der Kirche über die kirchliche Eheschließung und die Taufen der Kinder sowie gegebenenfalls auch Sterbeurkunden.
Im Dritten Reich nannte man das Familienstammbuch "Ahnenpass". Damals führten die meisten Familien solch ein Buch.
