Feuerwerkskörper

Als Feuerwerkskörper werden pyrotechnische Gegenstände bezeichnet, die für Feuerwerkszwecke dienen. Nicht zu den Feuerwerkskörpern gerechnet werden pyrotechnische Gegenstände, die als Notsignale (Signalrakete), für den militärischen Einsatz (Schlachtfeldbeleuchtung) oder für technische Experimente dienen.

Typen von Feuerwerkskörpern

Bild nicht gefunden
Feuerwerksraketen am Prager Nachthimmel

Rechtliches

In Deutschland werden gemäß dem Sprengstoffrecht in vier Klassen eingeteilt

  1. Klasse 1: ganzjährig verkaufbar
  2. Klasse 2: Abgabe nur zu Silvester und an lizenzierte Pyrotechniker erlaubt
  3. Klasse 3: Abgabe nur an lizenzierte Pyrotechniker erlaubt
  4. Klasse 4: Abgabe nur an lizenzierte Pyrotechniker erlaubt, nicht BAM-geprüft

Modellraketentreibsätze fallen nicht unter diese Klassen. Sie werden dem Bereich T (= Technisches Feuerwerk) zugeordnet.

Der Import von Feuerwerkskörpern nach Deutschland ist auch aus EU-Staaten verboten.

See also: Feuerwerkskörper, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Feuerwerk, Feuerwerksrakete, Pyrotechnik, Schlachtfeldbeleuchtung, Schwarzpulver, Signalrakete, Silvester