Fiktion
Als Fiktion (v. lat. fictio „Gestaltung, Dichtung“) bezeichnet man eine Annahme, etwas Erdachtes oder Erfundenes, meist in Bezug auf Literaturerzählungen. Im Recht kennt man Fiktion als eine Art der Unterstellung, bei der ein nicht gegebener Tatbestand als real angenommen wird.
Der Begriff kommt beispielsweise in der Film- und Literatur-Genre-Bezeichnung "Science-Fiction" vor.
Das zugehörige Eigenschaftswort fiktiv (nicht zu verwechseln mit fingiert) ist recht gebräuchlich, so etwa in
- Fiktive Briefe (Franz Kafka)
- Fiktive Welt
- Fiktive Person
und im rechtlichen Sinne:
- Fiktive Kosten (Wirtschaftswissenschaft)
- Fiktive Veräußerung; Fiktive Vermögensübertragung (Rechtswissenschaft).
Der Begriff Fiktion (Fiktionalität) wird als Gegenbegriff zu Faktionalität verwendet.
In der Literaturtheorie wird zwischen fiktional und fiktiv unterschieden. Literarische Texte sind fiktional, sie scheinen reale Gegebenheiten der außersprachlichen Realität wiederzugeben; ihr Scheincharakter wird jedoch mehr oder minder klar erkannt: der Text 'tut als ob'. Fiktive Texte lassen sich weiter klassifizieren: fiktiv-deskriptiv sind Aussagen mit Wahrheitsanspruch und falsifiziertem Realitätsgehalt ("Falschaussagen"), fiktiv-projektiv sind Aussagen, die zwar nicht aktuell falsifizierbar, jedoch auf wissenschaftlich-systematische Realität zu beziehen sind ("Wir könnten ein Auto mit drei Rädern entwicklen").
Siehe auch: Wahrheit, Lüge, Realität
Literatur
- Karl Röttgers, u.a. Dichter lügen
- Giorgio Manganelli: Die Literatur als Lüge
- Käte Hamburger, Über die Logik der Dichtung
