Finanzamt
in Deutschland
Das Finanzamt ist die örtliche Behörde der Finanzverwaltung der Länder. Die Aufgaben der Finanzämter sind in der Bundesrepublik Deutschland im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt. Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist. Das Finanzamt wird von der Oberfinanzdirektion beaufsichtigt und unterstützt. Im Zuge der Automatisierung der Verwaltung versucht man, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen.
- http://www.elster.de elektronische Steuererklärung
- Bundesamt für Finanzen
- alle deutschen Finanzämter mit Kontaktdaten
in Österreich
In der Republik Österreich gilt im wesentlichen die Bundesabgabenordnung (BAO, Bundesgesetz vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben, BGBl. Nr. 194/1961).
- Bundesministerium für Finanzen (Österreich)
- Österreichische Bundesabgabenordnung (BA0) (PDF-Format)
in der Schweiz
Siehe Steueramt.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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