Finanzamt

in Deutschland

Das Finanzamt ist die örtliche Behörde der Finanzverwaltung der Länder. Die Aufgaben der Finanzämter sind in der Bundesrepublik Deutschland im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt. Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist. Das Finanzamt wird von der Oberfinanzdirektion beaufsichtigt und unterstützt. Im Zuge der Automatisierung der Verwaltung versucht man, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen.

in Österreich

In der Republik Österreich gilt im wesentlichen die Bundesabgabenordnung (BAO, Bundesgesetz vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben, BGBl. Nr. 194/1961).

in der Schweiz

Siehe Steueramt.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Finanzamt, Automatisierung, Behörde, Bundesrepublik Deutschland, Finanzverwaltung, Gemeinde, Oberfinanzdirektion, Rechenzentrum, Republik Österreich