Finanzgericht Düsseldorf

Das Finanzgericht Düsseldorf ist eines von drei Finanzgerichten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Das Finanzgericht Düsseldorf hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist örtlich für den Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Die weiteren Finanzgerichte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sind das Finanzgericht Köln und das Finanzgericht Münster.

Geschichte

Das Finanzgericht Düsseldorf wurde im Jahre 1949 errichtet. Es umfaßte ursprünglich vier Spruchkörper in Düsseldorf und zwei weitere in den auswärtigen Kammern in Köln.

Mit der Verabschiedung der Finanzgerichtsordnung im Jahre 1966 erhielt das Finanzgericht Düsseldorf wie alle Finanzgerichte den Rang eines oberen Landesgerichts. Statt der bisherigen Kammern wurden seither bei dem Gericht Senate gebildet.

Nicht zuletzt wegen der ständigen Zunahme der Verfahren und der Zahl der Senate wurde 1980 aus der Außenstelle des Gerichts in Köln das Finanzgericht Köln als selbständiges Gericht etabliert.

Instanzen

Da die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, stellt das Finanzgericht Düsseldorf die erste und einzige Tatsacheninstanz dar. Übergeordnetes Gericht ist, wie bei allen Finanzgerichten, der Bundesfinanzhof.

Präsidenten

An der Spitze des Finanzgerichts Düsseldorf steht dessen Präsident.

Bisherige Amtsinhaber:

Weblinks

Homepage des Finanzgerichts Düsseldorf


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Siehe auch: Liste deutscher Gerichte

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See also: Finanzgericht Düsseldorf, Bundesfinanzhof, Bundesland, Bundesverfassungsgericht, Dessau, Düsseldorf, Finanzgericht, Finanzgericht Köln, Finanzgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsordnung