Firmung

Die Firmung (lateinisch: firmatio, "Bestätigung, Bekräftigung") ist eines der sieben Sakramente der katholischen und der orthodoxen Kirche (dort gr. myron "Salbung" genannt und unmittelbar nach der Taufe gespendet).

Entstehung und Bedeutung

Das Sakrament der Firmung wird von der Katholischen Kirche mit einigen Bibelstellen aus der Apostelgeschichte belegt, wobei jedoch die anderen Kirchen nicht der Ansicht sind, daß diese ein Sakrament begründen. So predigte und taufte ein gewisser Diakon Philippus in Samaria.
"Als aber die Apostel...hörten, daß Samaria das Wort Gottes angenommen habe, sandten sie den Petrus und den Johannes zu ihnen. Diese zogen hinab und beteten für sie, daß sie den Heiligen Geist empfangen möchten. Denn er war noch über keinen von ihnen gekommen, sondern sie waren nur getauft auf den Namen des Herrn Jesus. Da legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist." (Apg. 8.15)

In Apg. 19.5 spendet auch Paulus die Firmung:
"Da sie dies hörten, ließen sie sich taufen auf den Namen des Herrn Jesus. Und als Paulus ihnen die Hände auflegte, kam der Heilige Geist auf sie und sie redeten in Zungen und Sprachen prophetisch. Es waren im ganzen ungefähr zwölf Männer".
Hier wird erkennbar, dass dieselbe Verheißung wirksam ist, die den Aposteln an Pfingsten gegeben wurde. Aus diesem Grund wird die Firmung meist in der Pfingstzeit gespendet.


In der katholischen Kirche hat die Firmung den Sinngehalt der Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das von den Eltern und Paten bei der Taufe gesprochen wurde, und der Übertragung des Heiligen Geistes durch Handauflegung und Salbung. Da sie in der Regel vom Diözesanbischof oder einem Weihbischof gespendet wird, stellt sie außerdem die sichtbare Verbindung zum Bistum und zur Weltkirche her.

Ritus

Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt. Außerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden. Da die Firmung ein Sakrament der Lebenden ist, muss der Firmling ferner frei von schwerer Sünde sein, d. h. er muss sich gegebenenfalls in der Beichte mit Gott versöhnen. Hinsichtlich des Alters unterscheiden sich die Auffassungen. In der orthodoxen Kirche und in der katholischen Kirche im Osten wird die Firmung mit der Kindertaufe verbunden; in der westlichen katholischen Kirche dagegen ist erforderlich, dass der Firmling seine Bestimmung als Christ erkennen kann. Das Firmalter schwankte im Westen erheblich im Wechsel der Geschichte, und liegt heute gewöhnlich zwischen 13 und 17 Jahren. Ein Jugendlicher diesen Alters ist religionsmündig und kann so seine Taufe selber bestätigen. Doch auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der Aufnahme in die Katholische Kirche.

Gespendet wird die Firmung im Allgemeinen von einem Bischof (Ordentlicher Spender). Wo dies nicht möglich ist kann sie auch in seinem Auftrag von einem anderen Priester gespendet werden. Häufig wird das Sakrament in einer Kirche und in der Pfingstzeit gespendet, dies ist jedoch nicht zwingend. In den neutestamentlichen Berichten wurde die Firmung durch Handauflegung gespendet. Erst später taucht Chrisam in der Literatur als Materie des Sakraments auf, so bei Cyrill von Jerusalem und bei Augustinus. Das Chrisam ist heute vorgeschriebene Materie der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Balsam. Es wird von dem Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Karwoche geweiht.

Bei der Firmung selbst breitet der Bischof über den Firmling die Hände aus und ruft den Heiligen Geist auf ihn herab. Dann salbt er den Firmling mit dem heiligen Chrisam in Kreuzesform und spricht die Worte: "N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist". Der Firmling antwortet mit "Amen".

Gemäß dem vorkonziliaren Ritus lautet die Spendeformel: "Ich bezeichne dich mit dem Zeichen des Kreuzes und stärke dich mit dem Chrisam des Heiles im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes". In der griechischen Kirche ist die Form "Siegel der Gabe des Hl. Geistes" gebräuchlich.

Während der Firmung legt der Pate als Zeichen seiner Unterstützung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Manchmal gibt der Spender dem Firmling noch einen leichten Backenstreich.

In manchen Regionen ist es üblich, dass sich der Firmling einen Heiligennamen aussuchen darf, den er durch die Firmung als weiteren Namen annimmt.

Siehe auch: Konfirmation, Gemeindeunterricht, Katechese, Sakrament


Weblinks

katholische Kirche in Deutschland: Die Firmung

Informationen über den Firmkurs von Frank Reintgen & Klaus Vellguth und Informationen rund um die Firmvorbereitung

Informationen zum Thema vom Erzbistum München und Freising

See also: Firmung, Balsam, Beichte, Bistum, Chrisam, Diakon, Diözesanbischof, Gemeindeunterricht, Glaubensbekenntnis, Gründonnerstag