Fixierung (Medizin)
In der Medizin wird der Begriff der Fixierung in unterschiedlichen Bereichen bzw. Bezügen verwendet.
- 1. Er bezeichnet das Ruhigstellen einer Person durch Festschnallen oder Festbinden, wobei das Fixieren oder die Fixation (veraltet) auch kleinere Körperteile betreffen kann, etwa einzelne Gliedmaßen bei einem Bruch, oder Adern bei einer Operation.
- 2. Er bezeichnet den irreversiblen (nicht wieder rückgängig zu machenden) Grad einer Erkrankung (z.B. fixierte Pulmonale Hypertonie, die zur Eisenmenger-Reaktion führt).
- 3. Er bezeichnet in der Histologie den Vorgang, mit dem man Gewebe haltbarer macht.
Das Fixieren einer Person bedarf einer richterlichen Anordnung und darf von Ärzten und Pflegepersonal oder Angehörigen eigenständig nur dann vollzogen werden, wenn eine akute Gefährdung für die zu fixierende Person selbst oder für andere vorliegt und diese durch die Fixierung abgewendet werden kann. Ansonsten ist eine Fixierung strafbare Freiheitsberaubung.
Eine richterliche Anordnung muss in diesem Fall umgehend nachträglich beigebracht werden. Die Fixierung selbst samt deren Begründung und deren Dauer muss dokumentiert werden.
In der Histologie müssen Gewebeschnitte vor der Färbung zunächst fixiert werden. Dazu gibt es verschiedene Verfahren und es kommen unterschiedliche Stoffe wie z. B. Formaldehyd zur Anwendung.
Siehe auch
- Sturz im Alter
- Selbstgefährdung
- Fremdgefährdung
- Freiheitsberaubung
Weblinks
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