Fixierung (Medizin)

In der Medizin wird der Begriff der Fixierung in unterschiedlichen Bereichen bzw. Bezügen verwendet.


Das Fixieren einer Person bedarf einer richterlichen Anordnung und darf von Ärzten und Pflegepersonal oder Angehörigen eigenständig nur dann vollzogen werden, wenn eine akute Gefährdung für die zu fixierende Person selbst oder für andere vorliegt und diese durch die Fixierung abgewendet werden kann. Ansonsten ist eine Fixierung strafbare Freiheitsberaubung.

Eine richterliche Anordnung muss in diesem Fall umgehend nachträglich beigebracht werden. Die Fixierung selbst samt deren Begründung und deren Dauer muss dokumentiert werden.

In der Histologie müssen Gewebeschnitte vor der Färbung zunächst fixiert werden. Dazu gibt es verschiedene Verfahren und es kommen unterschiedliche Stoffe wie z. B. Formaldehyd zur Anwendung.

Siehe auch

Weblinks


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See also: Fixierung (Medizin), Ader, Arzt, Bruch, Dokumentation, Eisenmenger-Reaktion, Fixation, Formaldehyd, Freiheitsberaubung