Fließgewässer

Fließgewässer gehören zu den Oberflächengewässern.

In der Hydrologie sind Fließgewässer im Gegensatz zu stehenden Gewässern offene Ökosysteme und unterliegen aufgrund eines Gefälles der Schwerkraft. Sie münden fast immer in Meere oder in Ausnahmefällen in stehende Gewässer. Unterirdische fließende Gewässer und stehende Gewässer bezeichnet man als Grundwasser und Höhlengewässer.

Rechtlich gesehen, z.B. im Sinne des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen, sind Fließgewässer oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen.

Kriterien zur Unterscheidung von Fließgewässern können die Breite, die Wasserführung, die Fließgeschwindigkeit und das Einzugsgebiet sein. Nach Breite des Wasserspiegels unterscheidet man

Die biologische Qualität von Fließgewässern wird anhand des Saprobiensystems in Gewässergüteklassen eingeteilt.

In Abhängigkeit vom Wasserdargebot (z.B. Niederschlag) kann es in einem Fließgewässer zu Hochwasserereignissen oder Niedrigwasserzeiten kommen. Aus Wasserstandsaufzeichnungen z.B. von Pegeln kann ein Mittelwasserstand bestimmt werden.

Beispiel für ein Fließgewässer ist die Flumm in Ostfriesland.

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