Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

Die Bezeichnung Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie oder Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, meint eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, die 1992 beschlossen wurde.

Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird jedoch fast ausschließlich die Bezeichnung FFH-RL benutzt, die sich von Flora (= Pflanzen), Fauna (= Tiere) und Habitat (= Lebensraum) ableitet.

Inhaltsverzeichnis

Charakter

Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie werden unter dem Begriff Natura 2000 zusammengefasst. Die Richtlinie beinhaltet auch Schutzgebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG von 1979. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 1998 wurde sie in Deutschland umgesetzt.

Über den Schutzstatus wird gebietsbezogen und ausschließlich nach naturschutzfachlichen Kriterien entschieden. Die mit der Schutzgebietsausweisung verbundenen Nutzungseinschränkungen können auch nicht im Abwägungsprozess eines Bauleitplanaufstellungsverfahrens überwunden werden. Die Richtlinie sieht eine Alternativenprüfung vor.

Eingriffe im ausgewiesenen Schutzgebiet unterliegen einer Verträglichkeitsprüfung.

Verfahren der Schutzgebietsausweisung

Eingriffe im FFH-Gebiet

[[Bild:FFH Protest.JPG|270 px|thumb|Protest gegen die Ausweisung Eiderstedts als FFH-Gebiet]]

Bei Eingriffen im FFH-Gebiet muss nun zuvor eine

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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Kategorie:Naturschutz

See also: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, 1992, Bauleitplanung, Biosphärenreservat, Bundesland (Deutschland), Bundesnaturschutzgesetz, Eiderstedt, Eingriff, Europäische Kommission