Flurbereinigung

Flurbereinigung oder auch "Flurneuordnung" oder "ländliche/landwirtschaftliche Neuordnung" nennt man das Bodenordnungsverfahren, welches die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat und durch das Flurbereinigungsgesetz geregelt wird.

Während der Umstrukturierung werden meist kleinere verstreute Flächen (zersplitterter Grundbesitz), zu größeren und damit effektiver nutzbaren Flächen zusammengefasst. Der Grund für die vorhergehende Zersplitterung ist die Realteilung. Zum Rahmen der Flurbereinigung gehört auch das Schaffen von Wegen, Straßen und Gewässern sowie ähnlicher öffentlicher Einrichtungen.

Inhaltsverzeichnis

Ziele einer Flurbereingung

Waren früher die Hauptziele einer klassischen Flurbereinigung:

so werden Flurbereinigungen heute oft auch zur Verwirklichung folgender Ziele eingesetzt:

Dieser Wandel liegt darin begründet, dass durch klassische Flurbereinigungen nicht ausschließlich positive Auswirkungen erzielt wurden (beispielsweise durch Förderung von Monokulturen, Verödung der Landschaft, Erosion) und man erkannt hat, dass sich das Flurbereinigungsgesetz hervorragend eignet auch erweiterte Ziele, welche Eingriffe in die Landschaft und die Eigentumsverhältnisse erfordern, umzusetzen.

Beteiligte (Teilnehmergemeinschaft)

Beteiligt am Verfahren bzw. den Maßnahmen einer Flurbereinigung sind
1. als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke im Umlegungsgebiet, sowie
2. als Nebenbeteiligte u.a.:

Die Teilnehmer bilden gemeinsam die so genannte Teilnehmergemeinschaft, welche sich durch den Flurbereinigungsbeschluss als Körperschaft des öffentlichen Rechts gründet. Sie steht unter Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde. Teilnehmergemeinschaften können sich auf Kreis-, Landes- und Bundesebene auch zusammenschließen (z.B. Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg).

Wertermittlungsverfahren

Um jeden Teilnehmer mit Land oder Geld im gleichen Wert abfinden zu können, muss der Wert der alten Grundstücke, die so genannte Einwurfsmasse, bestimmt werden. Der Wert eines Grundstücks wird dann im Verhältnis zum Gesamtwert bestimmt. Der aktuelle Wert der Einwurfsmasse wird mit Hilfe der Bodenschätzungsergebnisse ermittelt, welche beispielsweise von der Güte des Bodens und seiner Lage abhängen. Diese Bodenschätzungsergebnisse werden in Wertzahlen (Verhältniszahlen) ausgedrückt. Grundstücke mit besonderem Werteinfluss (bebaute Grundstücke, usw.) werden gesondert nach ihrem Verkehrswert bestimmt, allerdings nur bei Eigentumswechsel.

Die Wertermittlungsergebnisse werden in einem Anhörungstermin den Beteiligten erläutert und nach Behebung der Widersprüche festgestellt.

Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets

Das Gebiet soll so gestaltet werden, dass es den größtmöglichen Nutzen für die Beteiligten und die Allgemeinheit bietet. Dazu werden gemeinsam zu nutzende Wege und Anlagen angelegt, Bodenverbesserungsmaßnahmen durchgeführt und die Landschaft nach den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung gestaltet. Die Wege befinden sich danach meist in Gemeindeeigentum und werden durch den Wertzuwachs finanziert. Dazwischen werden die Flurstücke so geschnitten, dass nach Lage, Form und Größe möglichst einheitlicher Grundbesitz entsteht.

In den letzten Jahren wird vermehrt auch auf Umweltschutzmaßnahmen geachtet, in einigen Fällen stehen diese sogar im Vordergrund.

Ablaufschema einer Flurbereinigung

Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Flurneuordnung

Kritik an der Flurbereinigung

Nachteilige Auswirkungen der Flurbereinigung in der Vergangenheit waren beispielsweise das Abholzen von Hecken und das Kanalisieren von Bächen. In der heutigen Zeit ist man jedoch dazu übergegangen, im Rahmen von Flurbereinigungsmaßnahmen gleichzeitig Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen im betroffenen Gebiet zu verwirklichen. Dies kann die Schaffung von Ausgleichsflächen, Feuchtbiotopen oder ähnliches sein.

Siehe auch: Umlegung

Literatur

Weblinks

See also: Flurbereinigung, Aufforstung, Bodenordnung, Bodenschätzung, Eigentümer, Erbbaurecht, Flurbereinigungsgesetz, Flurstück, Forstwirtschaft, Grundbesitz