Folgetonhorn
Das Folgetonhorn (Einsatzhorn, umgangssprachlich auch Martinshorn, siehe unten) ist Bestandteil der Sondersignalanlage von hierzu berechtigten Fahrzeugen bestimmter Hilfsorganisationen.
Es erzeugt eine bestimmte Tonfolge, die andere Verkehrsteilnehmer warnen und dazu veranlassen soll, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu gewähren. Es wird bei Einsatzfahrten mit dem Blaulicht kombiniert.
In Deutschland wird üblicherweise die Tonfolge a´ - d´ verwendet.
Die Schweiz verwendet CIS' - GIS'.
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Erzeugung der Tonfolge
Die Erzeugung der Tonfolge kann auf unterschiedliche Weise gelöst werden:
- mittels Kompressoranlage. Hierbei wird Druckluft über eine Ventilanlage wechselweise durch die in a´ und d´´ gestimmten Fanfaren geleitet.
- mittels Tonfolgerelais. Ein Relais steuert wechselweise die in a´ und d´´ gestimmten Aufschlaghörner (im Prinzip "normale" Autohupen) an.
- elektronisch: Eine elektronische Schaltung erzeugt die Tonfolge, die dann mittels Lautsprecher ausgestrahlt wird.
Der Begriff "Martinshorn" oder "Martinhorn"
"Martinshorn" (korrekt: "Martin-Horn") ist vor allem in Deutschland ein umgangssprachlicher Begriff für das Folgetonhorn. Der Name leitet sich von einem Hersteller von Kompressor-Tonfolgeanlagen, der Firma Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin, ab.
Die 1880 gegründete Firma für Jagdhörner und Kavallerietrompeten entwickelte 1932 gemeinsam mit Polizei und Feuerwehren ein Mehrtonhorn, das in der Folge für Einsatzfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben wurde. Da die Fertigung bis zum Zweiten Weltkrieg exklusiv der Firma Martin oblag, wurde der Markenname "Martin-Horn" zum Begriffsmonopol für Folgetonhörner.
Verwendung
Österreich
Außer dem Folgetonhorn für Einsatzfahrzeuge ist das Verwenden von verschiedenen Tonfolgen verboten. Ein einzige Ausnahme gibt es für Autobusse der Post. Sie dürfen die Tonfolge a-fis-a-d ("Posthorn") als normales Hupsignal verwenden.
