Förderschule

Eine Förderschule ist eine Sonderschule für lernschwache/ lernbehinderte Kinder. In deutlich kleineren Klassen und mit einem auf die jeweiligen Kinder abgestimmten Konzept versuchen Sonderschullehrer, diesen Kindern das Lernen zu erleichtern und auch das notwendige Wissen zu vermitteln. In immer mehr Förderschulen können die Schüler mit einem Hauptschulabschluss abgehen.

Inhaltsverzeichnis

Bayern

Die sonderpädagogische Förderung ist rechtlich geregelt im Art.19 BayEUG. Förderschulen dienen Kindern und Jugendlichen, die "an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können".

Von den 5.300 Schulen Bayerns (darunter 2.800 Volksschulen waren zwischen den Jahren 2000 und 2003 durchschnittlich 375 als Förderschulen eingerichtet (5.400 Klassen à 11-12 Schüler). Auf deren etwa 7.000 Lehrer entfielen im Schnitt 8,6 Schüler. Die Zahlen sind derzeit stabil.

Die Abschlüsse sind gleichwertig mit denen an Hauptschulen, ausgenommen die Förderzentren geistige Entwicklung und die Schulen zur Lernförderung.

Unter den 350 Realschulen (öffentlich und privat) waren 2000-2003 vier Förderschulen. Die Klassenzahl stieg von 49 auf 62 bei je 10-11 Schülern. Bei höheren Schulen ist naturgemäß keine sonderpädagogische Förderung vorgesehen. Aus den obg. Zahlen ist zu ersehen, dass die Förderung in der Volksschule in 90-98% der Problemfälle ausreicht.

Mehr Information gibt es beim Kultusministerium: Förderschulen und Abschlüsse und Statistik des Förderunterrichts an Volksschulen

Niedersachsen

Seit dem Schuljahr 2004/2005 werden die Sonderschulen in Niedersachsen als Förderschulen bezeichnet. Dies umfasst alle Schultypen der ehemaligen Sonderschulen. So gibt es z. B. eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen usw.

Mehr Informationen gibt es beim MK: [1]

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen findet gerade ein Paradigmenwechsel statt. Nach ihm soll der Begriff Förderschule den Begriff Sonderschule ersetzen.

Bislang (2004) bezeichnete dieser Begriff in NRW ein Modell, bei dem Schüler der Schule für Lernbehinderte, der Schule für Sprachbehinderte und der Schule für Erziehungshilfe gemeinsam in einer Schule und in gemeinsamen Klassen unterrichtet wurden. Diese spezifischen Behinderungen dieser Schulformen werden in Zukunft grundsätzlich als Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit) zusammengefasst und einer Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt gemeinsam unterrichtet.

An einer Förderschule in NRW kann jeder Schüler, wie auch an den Schulen für Lernbehinderte und den Schulen für Erziehungshilfe des Landes NRW, einen Hauptschulabschluss erhalten, wenn er die dafür notwendigen Leistungen erbringt.

Förderschulen in Nordrhein-Westfalen

Zum Beispiel:

Siehe auch

Förderzentrum, Sonderpädagogik Kategorie:Schultypen/-system Kategorie:Pädagogik

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See also: Förderschule, 2000, BayEUG, Brühl (Rheinland), Förderzentrum, Hauptschulabschluss, Hauptschule, Lernbehinderung, Niedersachsen